Gegen Bürokratie

EU will Erbrecht einfacher machen

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Österreichs neue Justizministerin Bandion-Ortner trägt den Plan mit. Ein "Erbschein" soll die Bürokratie reduzieren.

Österreich unterstützt Pläne der Europäischen Union, grenzüberschreitende Erbschaftsfälle zu erleichtern. Die neue Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hat am informellen Treffen der 27 EU-Justizminister in Prag teilgenommen und diese Position mitgeteilt. Während sie in dieser Frage eine Einigung der EU-Staaten erwartet, geht sie im Streit um die Vereinfachungen bei grenzüberschreitenden Scheidungen davon aus, dass es nur eine verstärkte Zusammenarbeit der Staatengruppe geben wird.

"Erbschein" gegen Bürokratie
Laut EU-Kommission hat etwa ein Zehntel aller Erbfälle innerhalb der EU eine grenzüberschreitende Dimension, etwa wenn der Verstorbene Häuser in verschiedenen EU-Staaten besessen hat. Bandion-Ortner zufolge wird auch weiterhin das jeweilige nationale Erbrecht für die einzelnen Vermögensteile zur Anwendung kommen. Die neue Regelung soll es aber ermöglichen, das Verlassenschaftsverfahren vor einem einheimischen Gericht abzuwickeln und die im Ausland liegenden Vermögenswerte mittels "Erbschein" relativ unbürokratisch in Besitz zu nehmen.

Bei Scheidungen uneinig
Eine Verfahrensvereinfachung ist seit längerem auch bei grenzüberschreitenden Scheidungsfällen geplant, doch sträubt sich Schweden beharrlich gegen einen EU-Beschluss. Stockholm argumentiert, dass die Anwendung ausländischen Rechts bei gemischten Ehen das betont liberale schwedische Scheidungsrecht aushöhlen könnte. Österreich hat sich daher einer Gruppe von Staaten angeschlossen, die die geplante Vereinfachung im Alleingang beschließen will. Wieviele EU-Mitglieder mitziehen, ist noch offen.

Homo-Ehen problematisch
Angesprochen auf die Forderung Luxemburgs nach einer Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften im EU-Ausland meinte Bandion-Ortner, sie würde es "generell befürworten, dass eine Anerkennung in diesen Bereichen erfolgt". Sie fügte aber mit Blick auf die Tatsache, dass es im österreichischen Familienrecht keine gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gibt, hinzu, die materiellen Regelungen in Österreich wären durch einen etwaigen EU-Beschluss "nicht betroffen".

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