Neue Strafen geplant

Erster Verkehrsgipfel im Ministerium

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Alk am Steuer – das ist das Hauptthema bei der ersten Sitzung des Arbeitskreises zur Verkehrssicherheit.

Ab 8.30 Uhr tagen am Freitag auf Initiative von Minister Werner Faymann drei Stunden lang Verkehrs-Experten im Ministerium in der Radetzkystraße – und blasen den Alko-Sündern am Lenkrad den (Radetzky-)Marsch. Der Verkehrsminister will ab dem kommenden Jahr eine Verschärfung der Regelung bei 0,5 Promille, bei der man derzeit eine Geldstrafe und Vormerkung, beim zweiten Mal binnen zwei Jahren ­eine Geldstrafe plus Nachschulung und beim dritten Mal (ebenfalls binnen zwei Jahren) eine Geldstrafe plus Führerscheinentzug auf drei Monate riskiert.

Faymann will, dass bei 0,5 so wie jetzt bei 0,8 Promille der rosa Schein gleich beim ersten Delikt für vier Wochen eingezogen werden kann. ÖAMTC-Jurist Hugo Haupfleisch, der ebenfalls bei dem Meeting ist: „Das ist nur sinnvoll, wenn gleichzeitig bei 0,8 und 1,2 das Strafmaß entsprechend erhöht wird.“ Und: Ab 1,6 bzw. 2 Promille fordert der Großteil der Teilnehmer, dass anstelle der Verwaltung die Gerichte zuständig sein sollten. Ebenfalls besprochen werden Themen wie die Sicherung von Eisenbahnkreuzungen, die Neuregelung des Moped-Führerscheins oder die Evaluierung des Vormerksystems. Die nächste Sitzung der Experten findet in zwei Wochen statt.

VP-Verkehrssprecher für härtere Strafen
Sogar VP-Verkehrssprecher Helmut Kukacka hält die Idee, massiv betrunkene Autofahrer jenseits der 1,6 Promille mit allerhärtesten Maßnahmen – sprich: strafrechtlich – zu verfolgen, für überlegenswert. Im ÖSTERREICH-Gespräch sagt der VP-Hardliner: „Sollten die Experten zu dem Schluss kommen, dass bei extrem Alkoholisierten im Wiederholungsfall das Verwaltungsstrafrecht als Abschreckung nicht mehr greift, ist der Vorschlag, dann die Gerichte zu bemühen, durchaus diskussionswürdig.“

ÖAMTC-Vorstoß
Basis für die Überlegungen, die immer mehr Befürworter finden, ist ein ÖAMTC-Vorstoß, der zuerst in ÖSTERREICH zu lesen stand: Wie berichtet, forderte Hugo Haupfleisch, der Chef-Jurist des größten heimischen Autofahrerklubs, dass Lenker ab einem gewissen Alk-Limit (im Raum steht ein Wert von 1,6 bis 2 Promille) nicht erst einen Unfall bauen müssen, um vor dem Richter zu landen.

Schrecken Vorstrafe
Demnach würde auch eine einfache Verkehrskontrolle reichen, in die der Rausch-Lenker tappt, damit es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Haupfleisch: „Ob es dabei tatsächlich mit einer Gefängnisstrafe endet, ist natürlich Ermessenssache des Richters und wird wohl nur im Wiederholungsfall ausgesprochen werden. Die gängige Praxis werden nach dem neuen Modell unbedingte Geldstrafen plus ­eine bedingte Haft sein.“ Wichtig sei vor allem, dass alle, die sich im Vollrausch hinters Lenkrad setzen, eine Vorstrafe riskieren. „Das schreckt die Leute sicher mehr ab als die derzeitige Regelung“, ist Haupfleisch überzeugt.

Gefängnisse
Dieser Meinung ist auch Christian Gratzer vom Verkehrsclub Österreich (VCÖ), der am Donnerstag bekräftigte: „Bei notorischen Alko-Sündern ist das der absolut richtige Weg.“ Gratzer bedauert, dass die Richterschaft Bedenken wegen der Mehrbelastung hat: „Da geht es ja nicht um jene 15.000 Alko-Lenker, die heuer mit einem Wert über 0,8 Promille erwischt wurden, sondern nur um einen Bruchteil davon, die das Doppelte im Blut haben, und die gehören einfach härter bestraft.“ Und die Gefängnisse würden dadurch auch nicht aus den Nähten platzen.

Zustimmung von Justizministerin
Das sieht auch Justizministerin Maria Berger so: „Ich stehe zu dem Vorschlag, dass es bei besonders schweren Fällen auch ohne Unfall eine gerichtliche Verfolgung geben soll“. Zustimmung kommt des Weiteren von den Grünen („Ab einem gewissen Alko-Limit ist man grob fahrlässig und gemeingefährlich unterwegs“). Verkehrsminister Faymann wiederum verfolgt einerseits eigene Pläne (Neu­regelung von 0,5 Promille) – zum The­ma Haft für Schwerbetrunkene will er zuerst die Meinung der Experten im ab heute tagenden Arbeitskreis zur Verkehrssicherheit abwarten.

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