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Nach Skandal-Urteil

Ex-Grüne Maurer wird nach Prozess mit Mord bedroht

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Die ehemalige Grüne wurde wegen übler Nachrede verurteilt. Anschließend bekam sie sogar eine Morddrohung.

Mit einem nicht rechtskräftigen Schuldspruch wegen übler Nachrede, aber einem Freispruch vom Vorwurf der Kreditschädigung hat am Dienstag der Prozess gegen die frühere Grünen-Abgeordnete Sigrid Maurer am Landesgericht Wien geendet. Sie hatte obszöne Nachrichten an sie auf Facebook und Twitter gepostet und darin den Besitzer eines Biergeschäfts als Verfasser beschuldigt, der sie daraufhin klagte.

Heute wurde Sigi Maurer auf Twitter und Facebook wieder mit Mord-Drohungen konfrontiert:

 



 

 

 



 

 

Maurer muss 7.000 Euro zahlen

Für die üble Nachrede muss Maurer nach dem Urteil von Einzelrichter Stefan Apostol 150 Tagsätze je 20 Euro, also 3.000 Euro, an den Staat zahlen. Weitere 4.000 Euro für die "erlittene Unbill" gehen an den Kläger. Dessen weitergehende Ansprüche wegen angeblichen Geschäftsrückgangs wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Zudem muss die 33-Jährige die Kosten des Verfahrens übernehmen. Sie meldete volle Berufung an, die Gegenseite gab keine Erklärung ab, weshalb das Urteil nicht rechtskräftig ist.

Maurer: "Bin erschüttert"

Sigrid Maurer zeigte sich nach der Urteilsverkündung gegenüber Medien "sehr erschüttert". Sie habe nicht damit gerechnet und könne nicht nachvollziehen, dass man zu diesem Schluss kommt. "Ich werde nicht klein beigeben, wir werden in Berufung gehen und das Geld dafür aufstellen. Es ist völlig eindeutig, dass er es gewesen sein muss."

Maurer hatte am 30. Mai veröffentlicht, dass sie am Vortag vom Besitzer des Craft-Beer-Geschäftes über den Facebook-Nachrichtendienst Messenger obszöne Nachrichten bekommen habe. "Gestern hat er mich da blöd angeredet und mir diese Nachrichten geschickt", berichtete Maurer und veröffentlichte einen Screenshot der Botschaft mit eindeutig sexuell anzüglichen Inhalten.

Morddrohung

Kurz nach dem Urteil bekam Maurer dann sogar eine Morddrohung. Die Ex-Grünen-Politikerin teilte auf Twitter das Posting: „Hass hast du dir verdient. Zu Weihnachten gibt es ein Seil für dich und deines gleichen." Maurer empört sich dabei gleichzeitig über das Urteil und anonymisiert das Hassmail

 

 

Selber Schreibstil wie auf der Webseite

Der Geschäftsbesitzer wurde daraufhin von Usern mit Beschimpfungen überschwemmt, sein Lokal erhielt im Netz schlechte Bewertungen und der Mann wurde mehrfach bedroht. Der 40-Jährige bestritt, der Verfasser zu sein, und klagte. Der Unternehmer schloss sich dem Verfahren mit 20.000 Euro an, da er seiner Meinung durch den Shitstorm einen materiellen Schaden erlitten hat. Hinzu kommen medienrechtliche Anträge auf Entschädigung in der Höhe von 40.000 Euro.

Der Lokalbesitzer meinte, sein PC samt Facebook-Account wäre auch den Gästen zur Verfügung gestanden. Bei der ersten von zwei Nachrichten an Maurer habe er auf der Straße mit seiner Lebensgefährtin telefoniert, was er durch einen Gesprächsnachweis zu beweisen versuchte. Die auffällige Orthografie in den obszönen Botschaften und den Beiträgen auf der Website hatte Maurer im Glauben bestärkt, dass der Wirt diese verfasst hatte.

Bei der heutigen Verhandlung zeigte sich jedoch, dass dieser Schreibstil vom früheren Besitzer des Lokals stammt, der als Administrator die Webseite des Geschäfts sowie dessen geschäftlichen Facebook-Auftritt betreut. Obwohl der Richter den Zeugen ausdrücklich darauf hinwies, er dürfe die Aussage verweigern, wenn er sich selbst belasten würde, blieb dieser dabei, er habe nichts damit zu tun und wäre auch nicht im bzw. vor dem Lokal gewesen, als Maurer vor diesem beim Vorbeigehen angepöbelt worden war.

Angeklagte habe Wahrheitsbeweis nicht erbracht

Richter Stefan Apostol machte in seiner äußerst ausführlichen Urteilsbegründung klar, dass der Tatbestand der üblen Nachrede "massiv" gegeben war und Maurer ihre Postings auch zugab. Nicht strafbar wäre dies nur dann, wenn die Angeklagte den Wahrheitsbeweis erbracht hätte. Eben dies sei nicht gelungen. Vom Vorwurf der Kreditschädigung gab es hingegen einen Freispruch, weil die subjektive Tatseite nicht gegeben war.

Da Twitter als Medium gilt, gab es auch einen Schuldspruch nach Paragraf 6 Medienrecht wegen Verstoßes gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Die Gegenseite hätte befragt werden müssen. Absurderweise hätte ihre Mandantin den Belästiger auch noch kontaktieren müssen, kritisierte Verteidigerin Maria Windhager.

Richter glaubt Geschäftsmann nicht

Apostol machte deutlich, dass er dem klagenden Geschäftsmann so gut wie nichts glauben würde, doch sei es eben nicht gelungen, nachzuweisen, dass dieser die sexuell anzüglichen Texte wirklich geschickt habe. Die seltsame Interpunktion würde eher auf den früheren Besitzer des Lokals und Administrator der Webseite hindeuten, es könnte aber auch ein Gast gewesen sein, während der Kläger für ein kurzes Telefonat aus dem Wirtshaus gegangen war. Es könnten aber auch mehrere "angetrunkene" Personen gewesen sein, die nach den Pöbeleien auch noch was "Lustiges" schreiben wollten. Unglaubhaft sei jedenfalls, dass der Wirt nicht wisse, wer für die Nachrichten verantwortlich sei. "Wir können aber nicht klären, wer es war."

"Was Ihnen angetan wurde, ist nicht strafbar - das steht aber auf einem anderen Blatt." Ob dies geändert gehört, ebenso. Besonders mildernd rechnete der Richter, dass Maurer aus "achtenswerten Beweggründen" gehandelt habe. Ebenfalls zugunsten der 33-Jährigen sprach ihre Unbescholtenheit und das Tatsachengeständnis, aber es sei eben keinesfalls ein reumütiges Geständnis gewesen. Dies sei von Maurer auch explizit verneint worden. Negativ wurde die Massivität des Vorwurfs an den Geschäftsmann bewertet.

Er sei mit der Strafe im unteren Viertel geblieben, weshalb das Urteil der beschränkten Auskunftspflicht unterliege. "Ein Arbeitgeber würde das nicht erfahren - falls es nicht jetzt schon jeder wüsste", sagte Apostol.

Maurer kündigt an, bis vor EU-Gericht zu ziehen

Auf Twitter gab sich Maurer kämpferisch. Sie werde berufen, "bis Straßburg wenn es sein muss".

Justizminister Josef Moser gegen Anlassgesetzgebung

Das nicht rechtskräftige Urteil gegen die frühere Grün-Mandatarin Sigrid Mauerer wegen übler Nachrede ist für Justizminister Josef Moser (ÖVP) kein Grund für Anlassgesetzgebung. Dennoch ortetet er am Mittwoch vor dem Ministerrat Lücken im Gesetz, was Beleidigung in digitalen Medien betrifft. "Es ist ein Thema, das jedenfalls diskutiert werden muss", sagte Moser.

 

Video zum Thema: Moser zu Maurer-Urteil: Kein Grund für Anlassgesetzgebung



Der Justizminister verwies auf die bestehende Taskforce, die derartige Tatbestände, wie etwa Cybermobbing, erörtert. Man müsse auch schauen, welche Möglichkeiten es außerhalb des Strafrechts gebe, um sich dagegen effektiv zu wehren.

Den Fall Maurers wollte Moser allerdings nicht direkt kommentieren. Er wies aber darauf hin, dass es bei dem Prozess um die Tatsache gegangen sei, dass die beleidigende Mitteilung durch die ehemalige Grün-Mandatarin öffentlich gemacht worden sei.
 

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