Auslieferungs-Antrag gestellt

Wegen Untreue: Justiz greift nach Strache

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Ewald Stadler (BZÖ) bezichtigt den FPÖ-Chef der Bestimmung zur Untreue.

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache könnte demnächst strafrechtlich verfolgt werden. Der Vorwurf: Verdacht auf Bestimmung zur Untreue (§ 12 Strafgesetzbuch).

Ewald Stadler, früher Präsident der Freiheitlichen Akademie (FA) und jetzt BZÖ-Parlamentarier, wirft ihm vor, eine Umleitung von Geldern zur Wahlkampffinanzierung verlangt zu haben. Ein Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft Wien, das ÖSTERREICH vorliegt, liegt schon im Parlament.

Ewald Stadler sagt zu ÖSTERREICH: „Strache hat mich 2006 gebeten, Darlehen für die Finanzierung des Nationalrats-Wahlkampfes zu gewähren und zu diesem Zweck das Führungsgremium neu zu besetzen. Ich habe abgelehnt, das ist gesetzeswidrig.“ Das Budget der FA lukriert sich aus Steuergeldern, die laut Gesetz für Bildungsarbeit zu verwenden sind. „Die FA sollte Strache für seinen Wahlkampf Darlehen in einer Höhe gewähren, dass keine operativen Mittel mehr für die Bildungsarbeit vorhanden gewesen wären“, heißt es im Begehren.

FP: „Anpatzaktion“
Über die Aufhebung der Immunität wird frühestens kommende Woche entschieden. Strache, für den die Unschuldsvermutung gilt, wollte die Vorwürfe auf Anfrage nicht kommentierten. Auf Facebook postete er aber: „Ich habe nie zu gesetzeswidrigen Handlungen aufgerufen und schon gar keine gesetzeswidrigen Handlungen im Zusammenhang mit der FA begangen.“ FP-Generalsekretär Herbert Kickl spricht von einer „Anpatzaktion vor der Innsbruck-Wahl.“

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