Wegen Wahlwiederholung

FPÖ-Prozess gegen die Republik startet am 5. April

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FPÖ klagt nach Wahlwiederholung auf 3,4 Mio. Euro Schadenersatz 

Der von der FPÖ angestrengte Millionenprozess gegen die Republik wegen der aufgehobenen Bundespräsidenten-Stichwahl 2016 startet am 5. April. Das hat das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen der APA bestätigt. Die FPÖ und ihre neun Landesparteien fordern 3,4 Mio. Euro Wahlkampfkosten für ihren Kandidaten Norbert Hofer zurück. Der Rechtsstreit könnte sich über Jahre ziehen.
 
Insgesamt acht Mio. Euro hat die FPÖ in den gescheiterten Wahlkampf ihres Präsidentschaftskandidaten Norbert Hofer investiert. Einen Teil davon fordern die FPÖ und ihre neun Landesparteien nun von der Republik zurück. Wie sich die eingeklagte Summe von 3,4 Mio. Euro genau zusammensetzt, ist nicht bekannt. FP-Anwalt Dieter Böhmdorfer wollte inhaltliche Fragen vorerst nicht beantworten. Auch der Vertreter der Republik, der Präsident der Finanzprokuratur Wolfgang Peschorn, kommentiert die Causa inhaltlich nicht.
 

Völlig offene Frage

Lichten sollten sich die Nebel spätestens am 5. April, wenn die Prozessparteien im Justizpalast erstmals vor Richterin Margit Schaller aufeinandertreffen. Ungewöhnlich ist die Causa allemal. Nicht nur, weil eine Regierungspartei die Republik auf Schadenersatz verklagt, sondern auch weil man juristisches Neuland betritt. Denn ob die Wahlgesetze überhaupt zur Begründung eines Schadenersatzanspruchs taugen, ist eine "völlig offene Frage", wie Andreas Geroldinger, Professor für Zivilrecht an der Uni Linz, der APA sagt.
 
Die Erfolgschancen der Klage will Geroldinger nicht beurteilen. Dazu sei noch zu wenig bekannt, was genau die FPÖ fordert und mit welchem Vorbringen. Außerdem werde der Prozess wohl über mehrere Instanzen gehen: "Die Wahrscheinlichkeit, dass sie die Causa bis zum OGH verfolgen werden, ist hoch."
 
Wie Geroldinger erklärt, müssen bei einem Amtshaftungsprozess mehrere Fragen geklärt werden: Erstens ist die Höhe des Schadens zu begründen, zweitens ein rechtswidriges Verhalten staatlicher Organe zu belegen und drittens ist zu beurteilen, ob dieser Regelverstoß wirklich den Schaden verursacht hat. Und dann stelle sich die Frage, ob Gesetze, die das ordentliche Funktionieren von Wahlen sichern sollen, wirklich dazu da sind, Parteien vor hohen Wahlkampfkosten zu schützen: "Da werden beide Seiten bis auf die Zähne mit Rechtsgutachten und Expertisen bewaffnet sein."
 

Müssen Wahlbeisitzer zahlen?

Rechtlich kein Problem ist laut Geroldinger, dass die FPÖ die Neuwahl mit ihrer Wahlanfechtung selbst ausgelöst hat. Politisch brisant wäre aus seiner Sicht aber eine indirekte Folge des Prozesses. Sollte die Republik nämlich verlieren, dürfte sie sich an den für die Wahlwiederholung verantwortlichen Beamten und Beisitzern schadlos halten, was für künftige Wahlen abschreckend wirken könnte: "Wenn die Verletzung von Wahlbestimmungen wirklich dazu führt, dass man schadenersatzpflichtig wird und die Republik bei einzelnen Organen, die an der Wahl mitgewirkt haben, Regress nehmen kann, dann könnte das die Funktionsfähigkeit der Wahl bedrohen. Denn wer setzt sich da noch als Wahlhelfer hinein?"
 
Mit der Sorge um die einfachen Wahlbeisitzer hat übrigens auch das Wahlkomitee von Alexander Van der Bellen seinen Verzicht auf eine Schadenersatzklage begründet. Der Grüne Präsidentschaftskandidat hatte für seinen Wahlkampf fast genauso viel Geld ausgegeben (7,9 Mio. Euro) wie die FPÖ für Hofer. Allerdings mussten die Grünen nur 4,8 Mio. Euro beisteuern - der Rest kam aus Spenden. Auf eine Schadenersatzklage werde "aus demokratiepolitischen, moralischen und juristischen Gründen" verzichtet, hieß es im Dezember.
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