Vor EuGH

Familienbeihilfe: Rumänien will Österreich klagen

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Bukarest will gegen die Indexierung der Familienbeihilfe vorgehen.

Die rumänische Regierung unter Ministerpräsidentin Viorica Dancila überlegt wegen der Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder eine Klage gegen Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das gab Außenminister Teodor Melescanu am Sonntagabend bekannt.
 
Die Regierung erwäge den Schritt, da man es bei der Kürzung der Familienhilfe für in ärmeren Staaten lebende Kinder mit "einem klaren Fall von Diskriminierung" zu tun habe, der gegen sämtliche grundlegenden Werte der EU verstoße, sagte Melescanu. In Österreich tätige rumänische Arbeitnehmer würden ihre Steuern und Abgaben ebenso entrichten wie jeder andere Arbeitnehmer auch, trotzdem würden ihre Kinder nun plötzlich "um bis zu 50 Prozent weniger Beihilfen wie bisher" erhalten, so der Außenminister.
 

Diskriminierung

Aus diesem Grund prüfe die Regierung in Bukarest nun Möglichkeiten, um diese "Diskriminierung abzuschwächen". Sollte die rumänische Exekutive tatsächlich beim Europäischen Gerichtshof gegen Österreich klagen, so sei er sich ziemlich sicher, dass sein Land dabei "nicht der einzige Kläger" bleiben werde, fügte Melescanu hinzu.
 
Seit 1. Jänner wird die österreichische Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder entsprechend den dortigen Lebenshaltungskosten indexiert. Rund 400 Kinder, die in reicheren Ländern leben, profitieren davon. 125.000 Kinder sind von einer Kürzung betroffen. In Bulgarien gibt es somit für ein 0- bis zweijähriges Kind nur noch 51,30 Euro Familienbeihilfe monatlich statt bisher 114 Euro. Es wird erwartet, dass die EU-Kommission wegen des umstrittenen Gesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einleiten wird.
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