Grenzwerte überschritten

Feinstaub: EU will Österreich klagen

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In Wien, Linz, Salzburg und Graz wurden zu hohe Feinstaub-Werte gemessen.

Die EU-Kommission geht gegen Österreich und vier andere EU-Staaten wegen Überschreitung der Feinstaub-Grenzwerte vor. Die Behörde richtete an die Länder am Donnerstag ein zweites Mahnschreiben. Sollten die Staaten der Aufforderung der EU-Kommission nicht nachkommen, kann sie vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.

Österreich, Tschechien, Deutschland, Polen und die Slowakei hätten es versäumt, den übermäßigen Ausstoß von Feinstaub-Partikeln (PM10) in die Luft wirksam zu bekämpfen, kritisiert die EU-Kommission. Aus den Informationen, die der Kommission vorliegen, geht demnach hervor, dass die PM10-Grenzwerte seit 2005 in mehreren Gebieten Österreichs, Tschechiens, Deutschlands, Polens und der Slowakei nicht eingehalten wurden.

 Bereits 2009 wurde Schwellenwert überschritten

Über dem zulässigen Schwellenwert lagen nach Angaben der EU-Kommission bis November 2009 folgende Zonen in Österreich: Wien, Linz, Salzburg, Graz und die restliche Steiermark.

 Zwar hätten alle fünf EU-Staaten eine Fristverlängerung beantragt, teilte die EU-Behörde mit. Nach Auffassung der Kommission seien dafür jedoch die Bedingungen nicht für alle Gebiete erfüllt, in denen die Grenzwerte überschritten wurden. Österreich, Deutschland, Polen und die Slowakei haben erneut eine Fristverlängerung beantragt. Die Kommission will dies noch prüfen.

 Nach einer entsprechenden EU-Richtlinie müssen für Feinstaub bestimmte Grenzwerte eingehalten werden. Sie gelten seit 2005. Die Obergrenzen für die jährliche Konzentration beträgt 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Für die tägliche Konzentration liegt die Schwelle bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter, sie darf nicht mehr als

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