BUWOG-Prozess

Grasser-Anwalt sorgt für Verwirrung

Teilen

Am zweiten Prozesstag ging es im Gerichtssaal rund. 

Staatsanwalt Alexander Marchart nahm sich am Mittwoch ausführlich Zeit, den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser und seine Vertrauten Walter Meischberger, Peter Hochegger und Ernst Karl Plech der Bestechlichkeit zu zeihen. Grasser habe sich zwar in Broschüren gegen Korruption und Bestechung gewendet, aber in Wahrheit "war Grasser Teil des Problems, nicht Teil der Lösung", so der Vorwurf.
 
Das System sei "Geld, Gier, Geheimnisse" gewesen. Grasser "hat kassiert", alle vier "wollten kassieren", so Staatsanwalt Marchart. Grasser selber sei dabei im Hintergrund geblieben, habe aber die Fäden gezogen. Konkret schilderte der Ankläger, wie aus seiner Sicht Grasser die Privatisierung der staatlichen Wohnungseigentumsgesellschaften, insbesondere der Buwog, gesteuert habe.
 
 

Ainedter sorgte für Verwirrung im Saal

Während des Plädoyers der Staatsanwaltschaft, in dem die Zahlungen an jene Konten und Briefkastenfirmen, die Grasser zugeordnet werden, skizziert wurden, reichte es dem Grasser-Anwalt. Manfred Ainedter unterbricht den Staatsanwalt, steht auf und schreit: „Es werden unzulässige Beweismittel angeführt“.

Keiner im Gerichtssaal – auch Richterin Hohenecker – scheint zu wissen, wovon Ainedter spricht. Es ging Ainedter darum, dass der Staatsanwalt Folien an die Wand projiziert. Das habe Ainedter aber gestern bei seinem Befangenheitsantrag auch gemacht, kontert die Richterin.

"Störgeräusch"

Der Staatsanwalt bringt sich in die Diskussion mit ein und sorgt für Lacher. Anscheinend löse er mit seinen Ausführungen im Plädoyer nicht nur bei den Angeklagten, sondern auch bei den Verteidigern Panik aus. „Vergessen wir dieses Störgeräusch“, sagte der Staatsanwalt und fuhr fort.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.