Initiativantrag

Grüne wollen jüdische Friedhöfe instandsetzen

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Das Gesetz zur Instandsetzung und Fürsorge der Friedhöfe soll via Initiativantrag ins Parlament. Muzicant beklagt ein "Kompetenz-Hick-hack".

Die Grünen haben sich der verwahrlosten jüdischen Friedhöfe angenommen. Eva Glawischnig, Dritte Nationalratspräsidentin, präsentierte am Donnerstag bei einer Pressekonferenz einen Gesetzesentwurf, der sich an dem seit 1948 bestehenden Bundesgesetz für die Fürsorge für die Kriegsgräber und Kriegsdenkmälern orientiert. Ausgearbeitet wurde der Entwurf gemeinsam mit der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG).

Initiativantrag
Eingebracht werden soll der Entwurf via Initiativantrag im Nationalrat. Für Glawischnig soll damit eine "krasse Ungleichbehandlung" von jüdischen Gräbern abgeschafft werden. Die Sorge für die Erhaltung der Friedhöfe soll demnach der Bund tragen. Damit könnte das Washingtoner Abkommen erfüllt werden, das vor sieben Jahren abgeschlossen wurde und genau das fordert - bis heute ohne Auswirkungen auf die Friedhöfe. "Einer der schwarzen Flecken unserer Geschichte", so Glawischnig dazu.

IKG-Präsident Ariel Muzicant argumentierte den Vorstoß damit, dass man 60 Jahre versucht habe, eine Lösung auf freiwilliger Basis und auf Gemeindeebene zu finden. Bis jetzt ohne viel Erfolg. Muzicant umriss die Bandbreite des Zustandes der Friedhöfe in Niederösterreich und dem Burgenland als "schlecht, sehr schlecht und katastrophal". Seit sieben Jahren habe es nun keine Initiative der Bundesregierung gegeben, dies grenze langsam an einen Skandal, so Muzicant, der genau zwischen Instandsetzung und Instandhaltung unterscheiden will.

Muzicant von Regierung enttäuscht
"Eigentlich habe ich mir von dieser Bundesregierung erwartet, dass sie nach drei oder vier Monaten das Problem erledigt, so Muzicant enttäuscht. Seine Analyse: "Das scheitert an einem Kompetenz-Hick-Hack." Für IKG-Generalsekretär Raimund Fastenbauer ist die Sanierung der Friedhöfe wiederum "eine Frage des politischen Willens". Eigentlich seien die Gemeinden zuständig für die Betreuung, die Initiative sollte aber der Bundeskanzler ergreifen, die technische Abwicklung würde unter das Innenministerium fallen.

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