Abgabenänderungsgesetz

Harte Zeiten für Raucher und Autofahrer

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Die Steuererhöhungen werden vor allem Raucher und Autofahrer stark treffen.

Der Begutachtungsentwurf zu den von der Koalition geplanten Steuererhöhungen ist fertiggestellt. Unerfreuliche Nachrichten gibt es vor allem für Fahrer von schadstoffreichen Fahrzeugen, für Raucher und Sekttrinker.

Höhere Kosten für Autofahrer
So kommt es etwa bei der motorbezogenen Versicherungssteuer zu deutlichen Erhöhungen, wobei mit einer Staffelung der Beiträge leistungsschwächere Fahrzeuge weniger betroffen sein sollen. Parallel dazu kommt es zu einer Anpassung der Kfz-Steuer. Gesamt sollen diese Maßnahmen, die mit März wirksam werden, heuer 200 Millionen und in den Folgejahren 230 Millionen in die Staatskasse spülen. Für einen Kleinwagen wird die Anpassung der Versicherungssteuer laut Beispielen rund 40 Euro jährlich ausmachen. Bei einem Luxus-Wagen kann sie hingegen sogar 500 Euro betragen.

Direkt auf den CO2-Ausstoß abgestellt wird ab März bei der Normverbrauchsabgabe. Bei schadstoffarmen Fahrzeugen wird die Belastung damit sogar sinken, wird doch für Autos mit unter 90 Gramm CO2-Ausstoß auf 100 km ein Steuersatz auf null angewendet. Bei ausstoßreichen Fahrzeugen kann es dagegen zu Mehrbelastungen von 1.400 Euro kommen

Tabak und Alkohol
Was die Verbrauchssteuern angeht, erwartet man sich vor allem bei der Tabaksteuer ordentliche Einnahmen. Die Mehreinnahmen 2014 werden mit 80 Millionen beziffert. Diese sollen bis 2016 auf 300 Millionen steigen. Denn die Anhebung der Steuer erfolgt in vier Stufen, begonnen mit 1. März diesen Jahres. Die letzte Anpassung ist für April 2017 angepeilt. Im ersten Schritt werden die Zigaretten-Packungen um bis zu 15 Cent teurer. Ebenfalls angehoben wird die Alkoholsteuer, die bei gebrannten Getränken, also Schnaps, anfällt. Das Plus beträgt hier 20 Prozent. Wieder eingeführt wird die Schaumweinsteuer, was die Kosten pro Sektflasche um 75 Cent steigen lassen wird. Allzu viel nimmt man da nicht ein, 25 Millionen heuer, 35 Mio. in den Jahren darauf. Die Alkoholsteuer soll künftig 25 Millionen Euro jährlich mehr einspielen.

Gute Einnahmen verspricht sich das Finanzministerium aus der Neugestaltung der Bankenabgabe. Bei dieser wird künftig ausschließlich die Bilanzsumme als Bemessungsgrundlage herangezogen (nicht mehr auch Derivate). Der Sonderbeitrag zu dieser "Stabilitätsabgabe" bleibt zwar bis 2017 befristet, wird aber von 25 Prozent auf 45 Prozent angehoben. Gesamt erhofft man sich Mehreinnahmen von 90 Millionen unter diesem Posten.

Umgestaltet wird die Gruppenbesteuerung. Künftig sollen nur noch ausländische Körperschaften als "Gruppenmitglieder" anerkannt werden können, wenn sie in einem Staat ansässig sind, mit dem Österreich umfassende Amtshilfe vereinbart hat. Verluste dieser Gruppenmitglieder werden ab Jänner 2015 nur noch im Ausmaß von 75 Prozent der inländischen Gewinne berücksichtigt werden können. Derzeit ist dies noch in voller Höhe möglich.

"Golden Handshakes"
Ein Aus droht den sogenannten "Golden Handshakes", die Arbeitnehmer zum Abschied aus einem Betrieb motivieren sollen. Ihre steuerliche Begünstigung fällt. Freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen, sollen mit dem vollen Tarifsteuersatz besteuert werden, wenn sie insgesamt ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate oder das Dreifache der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung übersteigen.

Unerfreuliche Nachrichten bringt das Abgabenänderungsgesetz auch für GmbH-Gründer. Die erst vergangenen Juli vollzogene Senkung des Mindeststammkapitals von 35.000 Euro auf 10.000 Euro wird revidiert. Heuer soll das 85 Millionen bringen, kommendes Jahr 95 Millionen. Für danach sinken die Einnahmenschätzungen bis hinunter auf 45 Millionen 2017. Kleine Erleichterung: Zunächst muss vom Gründer nur ein Betrag von 5.000 Euro in bar aufgebracht werden.

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