"Shut down Nazis"

Horst Jakob Rosenkranz: Peinliches Urteil

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Horst Jakob Rosenkranz darf derzeit per Gerichtsentscheid nicht behaupten, die Grünen hätten zur Tötung von Nazis aufgerufen.

Die Causa ist nicht unkompliziert – gleichwohl aber peinlich für den Ehemann von FPÖ-Präsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz, Horst Jakob Rosenkranz. In seiner rechts-rechten Zeitschrift „Fakten“ war den Grünen im September 2009 vorgeworfen worden, sie hätten „öffentlich zum Mord“ aufgerufen.

„Shut down Nazis“ auf grünem T-Shirt.
Tatsächlich hatte ein Grüner im AK-Wahlkampf 2009 ein T-Shirt mit der Aufschrift „Shut down Nazis“ getragen. Was wörtlich übersetzt „Nazis herunterfahren“ (wie einen Computer) oder „Nazis ausschalten“ heißt. Auf dem T-Shirt war deshalb auch ein Computer abgebildet.

Kein gutes Englisch.
Rosenkranz dürfte „shut down“ mit „shoot down“ (niederschießen) verwechselt haben. Peinlich, denn die IG Kultur erwirkte als Medieneigentümer des Fotos wenige Tage nach der Publikation des Artikels beim Landesgericht Kor­neuburg eine einstweilige Verfügung gegen die Horst-Jakob-Rosenkranz-Partei „Kritische Demokraten – KD“: „Der Vorwurf, der T-Shirt-Träger rufe zum Mord an Andersdenkenden auf, ist – wie sogar von der Beklagten (Partei, Anm.) zugegeben – falsch. Nazis auszuschalten ist demgegenüber nicht gleichwertig und in strafrechtlicher Sicht schon aufgrund des Verbotsgesetzes ausdrücklich angeordnet.“

Einsetzen für Belange der Nazis.
Und nicht nur das: So heißt es in der Verfügung, es bleibe „dahingestellt, dass sich die beklagte Partei“ – also die „Kritischen Demokraten“ – „offenbar sehr für die Belange von Nazis einsetzt“. Horst Jakob Rosenkranz hat beim Oberlandesgericht Revision gegen die Verfügung eingebracht.

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