Im Namen der Republik

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Durch die Veröffentlichung des Artikels mit dem Titel "Die dreckigen Fantasien des Michael Jeannée" am 4. Juni 2017 auf der Website www.oe24.at wurde in einem Medium in Ansehung des Michael Jeannée der objektive Tatbestand der üblen Nachrede nach § 111 Absatz 1 StGB hergestellt, indem wiederholt behauptet wurde, er würde seine Tätigkeit als Kolumnist in stark alkoholisierten Zustand verrichten.

Hierfür wurde die oe24 GmbH als Medieninhaberin der Website gemäß § 6 Absatz 1 MedienG zur Zahlung einer Entschädigung für die erlittene Unbill an Michael Jeannée und zur Urteilsveröffentlichung verurteilt.

Landesgericht für Strafsachen Wien

Gerichtabteilung 40, am 26. März 2018

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