Prokop-Ableben

Kein Verfahren gegen "Asyl in Not"-Obmann

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Die umstrittenen Äußerungen des "Asyl in Not"-Obmanns Genner nach dem Tod von Innenministerin Prokop haben vorerst keine strafrechtlichen Folgen.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Anzeige gegen Genner zurückgelegt. Wie es am Mittwoch seitens der Anklagebehörde hieß, werde es von Amts wegen kein Verfahren geben, da die Tatbestandsmerkmale der Beleidigung bzw. der üblen Nachrede nicht erfüllt seien.

Aussagen von Homepage entfernt
Genner hatte mit Verweis auf Fälle von Asylwerbern Prokops Tod als "gute Meldung zum Jahresbeginn" bezeichnet und weiter gemeint: "Kein anständiger Mensch weint ihr eine Träne nach." Er bezeichnete Prokop außerdem als "Deportationsministerin". Die Aussagen lösten über die Parteigrenzen hinweg Empörung aus und dürften auch im Verein selbst zumindest für Befremden gesorgt haben. Einige Tage später wurden sie jedenfalls von der Website entfernt.

Privatklage wäre möglich
Trotz der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, gegen Genner nicht weiter vorzugehen, ist ein Gerichtsverfahren noch nicht völlig ausgeschlossen: Strafbare Handlungen gegen die Ehre sind nicht ausschließlich Offizialdelikte, sondern können mittels einer Privatanklage auch von den Betroffenen selbst geltend gemacht werden.

Im konkreten Fall könnten gemäß Paragraf 117 Absatz 5 Strafgesetzbuch (StGB) der Witwer Gunnar Prokop oder die Kinder bzw. Geschwister der Verstorbenen noch eine Klage einbringen. Das Gesetz sieht für strafbare Handlungen gegen die Ehre bis zu einem Jahr Haft vor, sofern die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird und geeignet war, den Betroffenen in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen.

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