Temposünder

Kfz-Daten: Polizei erhält EU-weiten Zugriff

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Die EU-Verkehrsminister sollen der Richtlinie am Donnerstag zustimmen.

Für die seit geraumer Zeit im Raum stehenden Probleme bei der Bestrafung von ausländischen Verkehrssündern könnte es bald eine Lösung geben. Am Donnerstag sollen die Verkehrsminister in der EU bei einer Ratstagung in Brüssel einer neuen Richtlinie zustimmen. Vorgesehen ist demnach, dass die Polizeibehörden spätestens 2013 in Datenbanken anderer EU-Länder nach Fahrzeughaltern suchen können, die ein Vergehen begangen haben.

Automatische Zugriffserlaubnis
Bei Delikten wie Tempoüberschreitung, Alkoholisierung, Missachtung roter Ampeln oder der Angurtpflicht, Motorradfahren ohne Helm, Telefonieren am Steuer und Fahren am Pannenstreifen sei eine automatische Zugriffserlaubnis auf die Fahrzeughalterdateien geplant. Bisherige vor allem datenschutzrechtliche Bedenken gegen diese Maßnahme seien nun ausgeräumt worden. Vorgesehen sei ein Einheitsformular in der jeweiligen Landessprache, dass den Temposündern von jedem EU-Land aus zugesendet werden könne. Reagiert der Fahrzeughalter nicht, wird sein Heimatland mit der Strafeinhebung beauftragt.

Autofahrerclubs sehen Forderung erfüllt
Für ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner ist die bevorstehende Lösung, "das was wir seitens des Autofahrerclubs seit Jahren fordern" und ein logischer Schritt mit dem eine nach der Vereinbarung des EU-Rahmenbeschlusses zur Vollstreckung von Geldstrafen (2005) entstandene Lücke geschlossen wird. Der Beschluss sieht vor, dass die Länder Strafen für die anderen Mitgliedsstaaten einheben müssen, wenn diese von den Schuldigen nicht bezahlt werden. Punkto Verkehrsdelikten besteht das Problem, dass im Verursacherland nur das Kennzeichen bekannt ist und die dahinter stehende Person nicht ausgeforscht werden kann, so Pronebner. Mit der direkten Strafeinhebung kann daher in der Praxis derzeit kaum ein anderer Mitgliedsstaat beauftragt werden.

Aktuelles System funktioniert nicht
Das jetzige System, die Identität der Temposünder via Anfrage an den anderen Staat zu eruieren, funktioniert nicht. Zumindest für die heimischen Behörden: Österreich ist laut Kraftfahrgesetz verpflichtet, bei Behördenanfragen eine Auskunft über den Fahrzeughalter zu geben, erklärte Pronebner. In anderen Staaten wie Italien sei dies keinesfalls so, was zur Folge habe, dass beispielsweise in der Steiermark pro Jahr rund 10.000 Verfahren gegen Temposünder aus Italien eingestellt werden müssten. In Salzburg sei 2007 ein Sechstel - 50.000 Verkehrsdelikte - ungestraft geblieben, da die Schuldigen im Ausland nicht ermittelt werden konnten. Funktionieren würde der gegenseitige Datentransfer nur mit Deutschland. Laut Statistik Austria lag die Zahl der ausländischen Beteiligten bei Unfällen mit Personenschaden 2009 bei 22 Prozent.

Zugriff soll unbürokratisch erfolgen
Sichergestellt werden müsse, dass der geplante Datenbankenzugriff unbürokratisch und datenschutzrechtlich im engen Rahmen der Richtlinie erfolge, forderte Pronebner. Dazu betonte man im Innenministerium, dass nach dem Beschluss einer Richtlinie 24 Monate Zeit für eine Umsetzung blieben. Komme es zu einer EU-weiten Einigung werde man den Datenschutzrat mit dem Thema befassen, erklärte ein Sprecher.

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