Ans EU-Parlament

Martin muss 160.000 Euro zurückzahlen

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EuGH weist Klage von Hans-Peter Martin wegen Sekretariatszulage ab.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klage des österreichischen EU-Abgeordneten Hans-Peter Martin gegen die Rückzahlungsforderung des Europaparlaments im Zusammenhang mit der Verwendung seiner Sekretariatszulage abgewiesen. Martin muss damit 163.381 Euro an das EU-Parlament zurückerstatten. Allerdings kann der Parlamentarier noch innerhalb von zwei Monaten nach Urteilszustellung durch die erste Instanz ein Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einlegen, wobei dies aber nur Formalsachen betrifft und nichts inhaltliches mehr. Martin selbst war auf Anfrage der APA zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Sekretariatsarbeit
Konkret geht es um die Entschädigung für die Sekretariatsarbeit in der Zeit zwischen Juli 1999 und Juli 2004. Die Rückforderung hatte sich ursprünglich auf 192.000 Euro belaufen. Zurückgefordert hat das EU-Parlament letztlich 163.381 Euro. Martin hatte 2008 vor dem Gericht Erster Instanz des EuGH gegen diese Rückforderung geklagt.

Rückforderung
Das Europaparlament hatte die Gelder im Mai 2007 von dem parteifreien österreichischen EU-Abgeordneten wegen regelwidriger Verwendung der Sekretariatszulage im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Mitarbeitern zurückgefordert. Der Generalsekretär des EU-Parlaments, Harald Römer, stützte sich bei seiner Entscheidung auf das Ergebnis einer Untersuchung des EU-Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF), in der Betragsverdacht gegen Martin geäußert worden war.

Strafverfahren  eingestellt
In Österreich war ein Strafverfahren gegen Martin auf Basis der OLAF-Erhebungen im November 2007 eingestellt worden. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass formell mangelhaft verrechnete Zulagen dem Abgeordneten auch tatsächlich nicht zugestanden wären. Die Staatsanwaltschaft Wien gelangte außerdem zu der Überzeugung, dass dem Europaabgeordneten kein Betrugsvorsatz nachzuweisen sei.

Martin machte gegenüber der Forderung des EU-Parlaments geltend, dass die Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für Abgeordnete falsch angewendet worden sei. Außerdem sei die Beweiskraft seiner Belege fehlerhaft beurteilt worden. Er beklagte auch einen Verstoß gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Nichtdiskriminierung und sah in seinem Fall eine Verletzung der Verfahrens- und Verteidigungsrechte.

Martin erschüttert
Der österreichische EU-Abgeordnete Hans-Peter Martin hat sich gegenüber der APA "erschüttert" über das "politisierte, absurde Fehlurteil" des EuGH gezeigt. Er werde auf jeden Fall Rechtsmittel einlegen. Was die Verwendung der Sekretariatszulage betrifft, betonte Martin, dass "es nur um formale Fehler gegangen" sei. Es sei "überhaupt kein Missbrauch" erfolgt. Die Sekretariatsgelder seien "zweckentsprechend verwendet worden, das bestätigt auch das Gericht".

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