50.000 Volt

Ministerin Berger verbietet Taser in Gefängnissen

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Nach schweren Bedenken von Menschenrechtsorganisationen sucht die Justizministerin nach Alternativen für die Elektroschocker.

Das Justizministerium hat den Taser-Gebrauch im Strafvollzug vorerst ausgesetzt. Damit reagiert die Justiz auf den Protest von Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international gegen die Elektroschockpistolen und eine Einschätzung des Comite contre la torture. Der UN-Ausschuss gegen Folter hatte den Taser-Einsatz als mögliche Form von Folter bezeichnet, der in bestimmten Fällen zum Tod führen könne.

Bisher nichts passiert
Das Innenministerium hält dagegen die Taser für ein "probates Mittel" und will sie in speziellen Bereichen weiter verwenden. Der Exekutive stehen seit eineinhalb Jahren über 200 Stück zur Verfügung, die bisher 53 Mal eingesetzt wurden. Bis dato sind laut Ressort keine Menschen zu Schaden gekommen.

Taser raus aus Gefängnissen
In einem gerichtsmedizinischen Gutachten wurde die Waffe als "mindergefährlich" eingestuft. Sie sendet kurze Elektroschocks von bis zu 50.000 Volt aus. Obwohl auch die betroffenen acht Häftlinge keine bleibenden gesundheitlichen Schäden davon trugen, hat sich SPÖ-Justizministerin Maria Berger entschlossen, die Taser vorerst aus den Haftanstalten zu verbannen.

Suche nach Alternativen
Sie will jetzt andere Möglichkeiten finden, jemanden bei Gefahr im Verzug außer Gefecht zu setzen, ohne ihn niederzustrecken. Am Donnerstagnachmittag kamen daher ein Gerichtsmediziner, ein Ballistiker, ein Vertreter der Vollzugsdirektion, mehrere Justizanstaltsleiter und Strafvollzugs-Experten zusammen, um einen geeigneten Ersatz für die Taser ausfindig zu machen.

Die ÖVP kann den Schritt Bergers nicht nachvollziehen und fordert die Rücknahme des Taser-Verbots.

Aktueller Einsatzbereich
Der Elektroschocker wird ausschließlich in Polizeianhaltezentren sowie von den Spezialeinheiten Cobra, Wega und der Wiener Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität eingesetzt.

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