Nach Messermord im Sozialamt

VP-Landeschef schlägt gegen Kickl

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Vorarlbergs LH Wallner weist die Verantwortung für den Asylamt-Mord in Dornbirn zurück.

Im Februar erstach ein der Asylwerber Söner Ö. den Leiter des Sozialamts der BH Dornbirn an dessen Arbeitsplatz. Die Polizei wird später von einem "eiskalten Mord" sprechen, der das ganze Land in Schock versetzt. Doch diese Bluttat wurde mittlerweile auch zum Politikum. Denn wie sich im Zuge der Ermittlungen herausstellte, war der Tatsache, dass der Türke überhaupt in Österreich um Asyl ansuchen konnte und sich in Vorarlberg frei bewegen konnte, massives Behördenversagen vorausgegangen. Denn eben dieser Sozialamtsleiter verhängte über Söner Ö. vor zehn Jahren bereits ein unbefristetes Einreiseverbot nach Österreich. Wie er also wieder um Asyl ansuchen konnte und ein  solches Verfahren auch noch eröffnet wurde, erscheint vielen nun schleierhaft.

Schlagabtausch zwischen Kickl und Wallner

Und hier kommen nun Land und Bund ins Spiel. Das Land Vorarlberg schiebt die Schuld ans Innenministerium weiter. Dieses sagt wiederum, dass das Land letztlich die Entscheidung hatte. Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) weist die Verantwortung dafür, dass der mutmaßliche Mörder des Sozialamtsleiters der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn in Vorarlberg untergekommen ist, weiter entschieden zurück. Vorarlberg habe den 34-Jährigen nicht aufnehmen wollen, betonte er als Reaktion auf eine Schwerpunktberichterstattung von "Vorarlberger Nachrichten" und "Falter".

Die beiden Medien berichteten am Mittwoch ausführlich über die Bluttat am 6. Februar und arbeiteten auch die persönliche Lebensgeschichte des 34-Jährigen auf. Dabei bezogen sich "VN" und "Falter" auf das Protokoll des Erstgesprächs des Mannes im Erstaufnahmezentrum Thalham und auch auf die Ermittlungsakten der Polizei.

Ein von den "VN" abgedrucktes Zitat des Innenministeriums - "Die Grundversorgungsstelle des Landes Vorarlberg hat letztlich dem Privatverzug (des 34-Jährigen, Anm.) nach Vorarlberg zugestimmt", damit sei auch das Aufenthaltsverbot erloschen - wurde von Landeshauptmann Wallner zum wiederholten Mal scharf zurückgewiesen. In einem Interview mit dem ORF sprach Wallner von einem "billigen Versuch", Verantwortung abzuschieben. Er verwies erneut auf jene couragierte Mitarbeiterin in Vorarlberg, die die Übernahme des Mannes aufgrund seiner kriminellen Vorgeschichte ablehnte. "Es gab im Vorfeld ganz, ganz intensive Warnungen, diesen Herrn nicht nach Vorarlberg zu lassen", unterstrich der Landeshauptmann.

Behördenversagen

Der mutmaßliche Täter, der 1985 als Sohn eines türkischen Gastarbeiters in Lustenau geboren wurde, ist den Akten zufolge am 4. Jänner dieses Jahres illegal nach Österreich eingereist. Am 6. Jänner wurde er bei der Polizeiinspektion Höchst (Bez. Bregenz) vorstellig, von wo er nach Thalham überstellt wurde. Einige Tage später - am 18. Jänner - stellte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) einen Bescheid aus. In diesem wurde festgehalten, dass gegen den 34-Jährigen am 23. September 2009 ein unbefristetes Einreiseverbot erlassen wurde. Er war nach seiner ersten Abschiebung im Februar 2009 wenige Monate später nach Österreich zurückgekehrt und hatte um Asyl angesucht. Daraufhin wurde das zehnjährige Aufenthaltsverbot in ein unbefristetes Einreiseverbot umgewandelt und der Mann zum zweiten Mal abgeschoben. Weil der 34-Jährige seinen Angaben zufolge jedoch 2015 in Syrien gekämpft und mindestens zwei türkische Soldaten getötet habe, drohe ihm in der Türkei die Verfolgung. Deshalb wurde das Asylverfahren zugelassen.

Aus den Protokollen der Polizei geht laut "VN" hervor, dass der 34-Jährige nach Rache gesinnt habe, aufgrund des erlassenen Aufenthaltsverbots. Bei der Tat selbst wies der Mann einen Blutalkoholgehalt von 0,75 Promille auf, zudem stand er unter Medikamenteneinfluss.
 

Aktuell in U-Haft

Aktuell befindet sich der 34-Jährige in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Innsbruck, wohin er Ende Februar wegen Eigen-und Fremdgefährdung verlegt wurde. Nun strebt er aber eine Rückkehr ins Gefängnis nach Feldkirch an. "Ich habe auf seinen Wunsch hin den Antrag eingebracht, dass er wieder nach Feldkirch überstellt wird", sagte sein Verfahrenshelfer Daniel Wolff gegenüber ORF Radio Vorarlberg. Seit einigen Tagen sei die Einzelhaft aufgehoben.

Einen Termin für den Prozess am Landesgericht Feldkirch gibt es noch nicht. Es fehlen noch etliche Gutachten, unter anderem die psychiatrische Expertise, die von Reinhard Haller erstellt wird.
 

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