Bankenausschuss

OeNB änderte Prüfungsauftrag

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FMA-Vorstand: Die Nationalbank drängte nach einem kritischem Prüfbericht 2001 auf ein Management-Gespräch statt auf eine Gesamtprüfung.

Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) habe darauf gedrängt, dass es bei der BAWAG-Prüfung 2003 zu einem anderen Prüfinhalt gekommen sei, so der Vorstand der Finanzmarktaufsicht (FMA), Heinrich Traumüller, am Freitag vor dem Banken-Untersuchungsausschuss des Parlamentes zur BAWAG-Causa. Er beziehe sich dabei auf das Faktum, dass etwas anderes geprüft worden sei, als die BAWAG-Expertenkommission beschlossen hatte. "Die OeNB hat gedrängt, einen anderen Prüfinhalt zu haben, das finde ich schon bemerkenswert", sagte Traumüller.

Traumüller, seit Oktober 2004 im Vorstand der FMA, betonte in seinem Einleitungsstatement, dass alle im Notenbank-Prüfbericht 2001 kritisierten Kernpunkte im Zusammenhang mit den Karibik-Verlusten der BAWAG in den Jahren 1998 bis 2000 und somit vor der Gründung der FMA stattgefunden haben. Auch die Vertuschungsaktionen hätten schon vorher stattgefunden.

Nach dem BAWAG-Prüfbericht 2001 hätten in der Nationalbank alle Alarmglocken läuten müssen, meinte Traumüller, der vor seiner FMA-Funktion Kabinettschef von Finanzminister Karl-Heinz Grasser war. Die Nationalbank hätte sofort einen Zwischenbericht machen und das Finanzministerium informieren müssen. Die OeNB habe in der BAWAG-Expertenkommission - mit Gertrude Tumpel-Gugerell - und in der operativen Aufsicht damals eine wesentliche Rolle gespielt. Deshalb hätten anstatt der geplanten Gesamtprüfung nur Managementgespräche stattgefunden, bzw. habe der Prüfbericht 2003 nur die organisatorische Zusammenführung mit der übernommenen P.S.K. zum Inhalt gehabt. Managementgespräche seien aber kein adäquater Ersatz für eine Gesamtprüfung, da sie nicht vergangenheitsbezogen seien.

Bei der Aktenübergabe anlässlich der operativen Aufnahme der FMA im April 2002 seien allein 65.000 Akten zum Thema Bankaufsicht übergeben worden. Auf die BAWAG-Causa sei bei der Übergabe nicht besonders hingewiesen worden, die BAWAG sei nicht kritisch thematisiert worden, so Traumüller. Es wäre aber ganz entscheidend gewesen, einen Hinweis zu bekommen, bei welcher Bank es Probleme gibt, da die Prüfkapazität 2002 nur für ein Dutzend Prüfungen gereicht habe. "Die BAWAG wurde nicht besonders erwähnt, sie galt als geschlossen und erledigt", so Traumüller.

Traumüller wies auch auf eine Selbstverpflichtung der Nationalbank anlässlich einer bevorstehenden BAWAG-Prüfung aus dem Jahr 1999 hin. Darin erklärt die Notenbank, sollten während der Prüfung der BAWAG wesentliche Mängel auftauchen, werde die OeNB einen Zwischenbericht dem Finanzministerium zur Kenntnis bringen.

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