Gesetzesentwurf

Pensionsmonitoring ist ausgearbeitet

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Wird das Pensionssystem teurer, kann die Politik Beiträge anheben oder das Antrittsalter nach hinten verlegen - muss aber nicht.

Das Sozialministerium hat den Gesetzesentwurf zur Pensionsnovelle in die Begutachtung gesandt. Neben der vereinbarten erneuten Verlängerung der Hacklerregelung bis 2013 ist das Pensionsmonitoring brisant. Das Konzept von SPÖ-Sozialminister Erwin Buchinger sieht vor, dass bei einer deutlichen Verteuerung des Systems etwa durch eine höhere Lebenserwartung Maßnahmen getroffen werden - wie Beitragserhöhungen oder ein späteres Pensionsantrittsalter. Einen Automatismus dafür soll es aber nicht geben - den hatte ÖVP-Wirtschaftsminister Martin Bartenstein befürwortet.

Älter als erwartet
Der entscheidende Punkt ist erreicht, wenn die Lebenserwartung um sechs Jahre (bezogen auf eine 50-Jahr-Periode) stärker steigt, als bei der Ursprungsprognose erwartet. Dann soll von der Regierung zwingend ein Bericht erstellt werden, der Maßnahmen zur Stabilisierung des Systems erhält. Bisher war nur alle drei Jahre eine solche Überprüfung angesetzt, künftig soll sie jährlich stattfinden.

Mögliche Maßnahmen
Im Fall steigender Ausgaben ist der Mehrbedarf durch Veränderung der Instrumente Zu- und Abschläge, Aufwertungsfaktoren, Pensionskontoprozentsatz, jährliche Pensionsanpassung und Zugangsvoraussetzung im Pensionsrecht zu bedecken. Bei sinkenden Einnahmen ist Mehrbedarf insbesondere durch Veränderung der Instrumente Höchstbeitragsgrundlage, Mindestbeitragsgrundlage und Beitragssatz zu bedecken.

Darüber hinaus hat der Bericht auch Vorschläge für Maßnahmen in den Bereichen Finanzierung (Beitragsbasis), aktive Arbeitsmarktpolitik, Gesundheitsförderung, Bildung und Einkommensentwicklung zu enthalten. Der Bundesbeitrag ist im Rahmen der Vorschläge jedenfalls mit einen Viertel des Mehrbedarfs in Rechnung zu stellen.

Hacklerregel bis 2013
Weiters enthält das Paket die Verlängerung der Hacklerregelung um 36 Monate bis ins Jahr 2013. Man wird also vorerst weiter als Mann mit 60 und als Frau mit 55 abschlagsfrei in den Ruhestand treten können, sofern 45 bzw. 40 Beitragsjahre vorliegen. Außerdem soll künftig neben Präsenzdienst und Kinderbetreuungszeit auch Krankengeldbezug als echte Beitragszeit anerkannt werden.

Die Mehrkosten für die Ausdehnung der Langzeitversicherten-Pension sind nicht zu knapp: 2011 wird von 150 Millionen ausgegangen, 2012 von 300 Millionen, 2013 von 360 Millionen, danach schmelzen die Mehrausgaben wieder ab. Die zusätzlichen Aufwendungen für das Krankengeld werden weit geringer angenommen. Sie sollen jährlich rund um die 25 Millionen Euro liegen.

Der Gesetzesvorschlag soll am 30. April in den Ministerrat kommen. Bis dahin soll es noch entsprechende Gespräche Buchingers mit Bartenstein geben.

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