Gezielter Angriff

Pilz ortet ÖVP hinter Weitergabe der Kampusch-Akte

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Der Grüne glaubt, dass die Ausschussarbeit sabotiert werden sollte - Und die Volkspartei habe im U-Ausschuss "viel zu befürchten".

Der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz geht im Fall der Veröffentlichung vertraulicher Akten aus dem Fall Kampusch von einem "gezielten Angriff auf die Parlamentsarbeit" aus. In Richtung ÖVP erklärte er am Montag, es werde "jedes Mittel verwendet, um die parlamentarische Arbeit zu behindern und zu sabotieren". Er verlange nun, dass "penibel untersucht wird, wer im Innen- und Justizressort auf diese Akten Zugriff hatte".

Akten kam nicht aus Parlament
Er habe mit mehreren Personen aus der Redaktion der Tageszeitung "Heute", wo die Aktennotizen veröffentlicht worden waren, gesprochen, so Pilz. Aufgrund dieser Gespräche könne er für sich ausschließen, dass die Unterlagen aus dem Parlament gekommen sind. Er glaube auch nicht, dass die undichte Stelle bei den ÖVP-Abgeordneten des U-Ausschusses oder im ÖVP-Klub sein könnte.

Verursacher ist die Volkspartei
Klar ist für Pilz aber, dass es sich bei der Aktenweitergabe um einen Versuch gehandelt habe, der parlamentarischen Arbeit zu schaden - den Verursacher sieht er bei der Volkspartei. Schließlich habe die ÖVP durch die Ausschussarbeit "viel zu befürchten". Er räumte aber auch ein, dass die Weitergabe im Justizministerium passiert sein könnte.

Ausschuss wollte Akt gar nicht
Verärgert zeigte sich der Grüne Abgeordnete auch darüber, dass der betreffende Aktenteil überhaupt dem Parlament übermittelt worden war. Denn er habe dem Anwalt von Natascha Kampusch zugesichert, dass man Dokumente mit intimen Details nicht anfordern werde. Auch Ausschuss-Vorsitzender Peter Fichtenbauer habe diesen Wunsch bei der Justiz deponiert, so Pilz.

Daher wäre es Aufgabe der Justiz gewesen, entsprechende Teile gar nicht zu übermitteln, so Pilz. Der zuständige Richter hatte dann zwar das gesamte Kampusch-Vernehmungsprotokoll entfernt, nicht aber "andere kleine Teile" wie eben die nun aufgetauchten Aktennotizen.

Gericht ließ nur Einvernahme weg
Laut Landesgericht gab es keine Vereinbarung, Bestimmtes nicht zu übermitteln. Die zuständige Richterin hat entschieden, alles bis auf die Einvernahmeprotokolle des Entführungsopfers zu übermitteln.

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