Burka.jpg

Kein Schleier

Politiker fordern: Burka-Verbot in Österreich

Teilen

In Frankreich ist die Burka untersagt. Jetzt wird bei uns ein Schleier-Verbot diskutiert.

Soll die Vollverschleierung des Gesichts untersagt werden? Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) sagt im ÖSTERREICH-Interview: „Eine Burka ist aus meiner Sicht definitiv hinderlich für die Integration.“ Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) hält ein generelles Verbot zwar für „verfassungsrechtlich schwierig“. Aber: „Was ich mir vorstellen kann, ist ein punktuelles Verbot der Vollverschleierung etwa beim Autofahren, bei der Einreise oder bei Demos.“

FPÖ-Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer fordert ein Burka-Verbots-Gesetz: „Gesichtsverhüllung in der Öffentlichkeit hat bei uns nichts verloren“, sagt er zu ÖSTERREICH. Deshalb ja zum Burka-Verbot: „Ich halte das für sinnvoll.“

Für Ex-Verfassungsgerichtspräsident Ludwig Adamovich wäre ein Burka-Verbot rechtlich machbar: „Das ist mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.“

Burka
© dpa-Grafik

Quelle: dpa-Grafik

Streit: Burkini-Verbot in Schwimmbädern in NÖ

Radikal. In Frankreich gilt das Verschleierungsverbot seit 2011. Wer in der Öffentlichkeit eine Burka oder einen Nikab trägt, erhält eine Ordnungsstrafe. An der Côte d’Azur geht man inzwischen noch weiter: Ende Juli wurde auch der Burkini verboten, der Ganzkörperbadeanzug.

In Österreich gilt das Burkiniverbot bisher nur in den Bädern in Melk, Korneuburg und Hainfeld (alle NÖ).

(wek)

Top Jurist: "Burkini-Verbot auch bei uns machbar"

ÖSTERREICH: Wäre ein Burka-Verbot in Österreich juristisch umsetzbar?

Ludwig Adamovich: Ja, es gibt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aus 2014, wonach etwa das Burka-Verbot in Frankreich mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist. Es steht somit den einzelnen Mitgliedsstaaten frei, zu entscheiden, ob sich Frauen in der Öffentlichkeit vollverschleiert zeigen dürfen oder nicht.

ÖSTERREICH: Welche Einschränkungen könnte es geben?

Adamovich: Man muss natürlich wissen, was genau man verbieten will: Ein Kopftuch ist nicht zu untersagen, wohl aber die Gesichtsverschleierung. Ein Richter oder ein Polizist muss das Gesicht sehen können. Ich bin somit für ein Verbot der Vollverschleierung bzw. der Gesichtsverschleierung.

ÖSTERREICH: Sollen Amtspersonen Schleier tragen dürfen?

Adamovich: Ich würde einer amtierenden Richterin verbieten, ein Kopftuch zu tragen. Das Kopftuch würde doch das Amt einer Richterin mit Religion und Glaube in einem engen Zusammenhang bringen, das wäre sicher nicht angebracht. (wek)

Burkini-Verbot in Frankreich

Drei Frauen mussten nun an der Côte d’Azur 38 Euro Strafe zahlen, weil sie mit dem Ganzkörperbadeanzug (Burkini) ins Wasser gingen: „Strände sind öffentlicher Raum und müssen vor religiöser Inanspruchnahme geschützt werden“, so Frankreichs Premier Valls.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.