Griss fordert StGB-Verschärfung

Psychische Gewalt soll als Tatbestand bestraft werden

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„Die Kürzungen der Regierung bei Fraueneinrichtungen steht im Widerspruch zum Ziel, den Opferschutz zu stärken.“

„Der große Zuspruch für die Maurer-Initiative zeigt, wie hoch der Bedarf an Beratungseinrichtungen und Hilfsangeboten vor allem für Frauen ist, die von Hass im Netz betroffen sind,“ so NEOS-Allianzpartnerin und Justizsprecherin Irmgard Griss.

Sie kritisiert, dass ausgerechnet in diesem Bereich von der Regierung gespart wird: „Die Regierung hat die Finanzierung für Vereine, die betroffene Frauen unterstützen, stark gekürzt, ebenso wie die immer sehr konstruktiven Treffen zwischen Polizei und Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern beendet. Diese Kürzungen stehen im Widerspruch zum Ziel der ‚Taskforce Strafrecht‘, den Opferschutz zu stärken. Wenn man den Opferschutz ernst nimmt, muss man das Beratungsangebot ausbauen und einen niederschwelligen Zugang ermöglichen“, erläutert Irmgard Griss.

Die Justizsprecherin regt zudem an, psychische Gewalt als Tatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen, wie es auch vom Europarat in der Istanbul-Konvention festgelegt wurde: „Österreich ist hier bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention nachlässig. Die ‚Taskforce Strafrecht‘ muss auch darauf Bedacht nehmen, was in internationalen Abkommen zum Strafrecht empfohlen wird.“

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