Prekäre finanzielle Situation

RH kritisiert Familienbeihilfe-Erhöhung

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Rechnungshof: Schlechte Finanzlage des FLAF wird verschärft.

 Kritik an den finanziellen Auswirkungen der geplanten Erhöhung der Familienbeihilfe üben der Rechnungshof und die Wirtschaftskammer. So moniert der RH in seiner Begutachtungsstellungnahme, dass mit den Kosten von rund 828 Mio. Euro bis 2018 die "prekäre finanzielle Situation" des Familienlastenausgleichsfonds in den kommenden Jahren noch verschärft werde.

Der sogenannte FLAF, aus dem ein Großteil der Familienleistungen bezahlt wird, "ist mittlerweile an seine Grenzen gestoßen", die Schulden würden auch im Jahr 2014 noch über drei Mrd. Euro betragen, unterstreicht auch die Wirtschaftskammer in ihrer Stellungnahme. Durch die Kosten für die Erhöhung der Familienbeihilfe werde die Schuldenfreiheit weiter hinausgezögert, womit wohl auch die von der Wirtschaft geforderte Entlastung der Betriebe durch eine Beitragssenkung zum FLAF in weite Ferne rücke, befürchtet die WKÖ.

Weiters dürfe nicht übersehen werden, dass die geplante Erhöhung ab Juli lediglich rund vier bis sechs Euro monatlich pro Kind und ab 2016 wie 2018 zwei bis vier Euro pro Kind betrage. "Dies stellt weder eine wirkungsvolle Unterstützung für Familien dar, noch werden dadurch Menschen ermutigt eine Familie zu gründen", findet die WKÖ. Eine stärkere Entlastung für Familien würde dagegen aus ihrer Sicht eine Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit für Kinderbetreuung, die Schaffung eines Steuerfreibetrags oder der Ausbau der Kinderbetreuung bewirken.

 AK und ÖH warnen vor Verlusten bei Stipendien

Arbeiterkammer (AK) und Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) warnen davor, dass die höhere Familienbeihilfe dazu führen könnte, dass Studenten weniger oder gar kein Stipendium mehr beziehen. Das Wissenschaftsministerium will dies mit einer Novelle verhindern.

Vielen der knapp 40.000 Stipendienbeziehern drohe weniger Studienbeihilfe oder überhaupt ein Verlust, warnt die AK laut Aussendung in ihrer Stellungnahme. Bisher sei nicht berücksichtigt worden, dass die Familienbeihilfe vom Stipendium abgezogen wird. Eine höhere Familienbeihilfe führe dadurch automatisch zur Kürzung des Stipendiums. Verliere man überhaupt den Anspruch auf Studienbeihilfe, falle man auch um weitere Leistungen wie etwa den Fahrtkostenzuschuss um, betonte die AK.

"Regierung hat eine Erhöhung der Studienbeihilfe versprochen"
Auch die ÖH kritisiert in einer Aussendung, dass das Ministerium mögliche Verluste bei den Stipendien bisher nicht bedacht habe. "Die Regierung hat auch die Erhöhung der Studienbeihilfe versprochen, nun fordern wir die Umsetzung", so ÖH-Vizechefin Julia Freidl (Verband Sozialistischer StudentInnen; VSStÖ).

Das Wissenschaftsministerium betonte am Montag auf APA-Anfrage, dass bereits an einer Gesetzesnovelle gearbeitet werde, sodass es zu keinen Nachteilen für die Betroffenen (Studienbeihilfebezieher unter 24 Jahren) kommen wird. Diese werde auch rechtzeitig in Kraft treten. "Die Studierenden werden daraus keinerlei Nachteile haben", heißt es in einer Stellungnahme.

ÖH schlägt Indexregelung vor
Abseits der Problematik für Stipendienbezieher wird die Neuregelung von der ÖH in ihrer Stellungnahme grundsätzlich begrüßt, sie übt aber auch Kritik. Angesichts der "überfälligen" Erhöhung sei die geplante Steigerung von 4 Prozent heuer und 1,9 Prozent in den Jahren 2016 und 2018 "eher mager". Da dies eher keine nennenswerte Entlastung darstelle, schlägt die ÖH eine Indexregelung vor. Aus Sicht der Studenten wäre es weiters sinnvoll, wenn sie die Familienbeihilfe direkt beanspruchen könnten. Der Anspruch sollte nur bei schriftlichem Widerspruch der Eltern auf diese übergehen. Derzeit wird die Familienbeihilfe grundsätzlich an die Eltern überwiesen, Studenten können allerdings - Zustimmung der Eltern vorausgesetzt - eine direkte Überweisung beantragen.

Die Diakonie wiederum regt Verbesserungen für jene jungen Leute an, die ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. So sollten diese zwischen Ende der Schulzeit und dem Beginn des Sozialjahres sowie zwischen dessen Ende und dem Beginn einer Ausbildung Familienbeihilfe erhalten.


 

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