Einführung gefordert

Rechtsanwälte pochen auf Gruppenklage

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Vernünftige Sammelklagen gibt es in Österreich noch immer nicht - trotz jahrelanger Debatten darüber.

In Wien findet von Donnerstag bis Samstag die 37. Europäische Präsidentenkonferenz der Rechtsanwälte statt. Bereits im Vorfeld haben die Österreichischen Rechtsanwälte auf die Einführung der Gruppenklage gepocht. "Unsere Gruppenklage könnte ein Modell für Europa werden", ist Präsident Gerhard Benn-Ibler überzeugt. Wesentlich sei, dass die individuellen Ansprüche der Kläger erhalten bleiben.

Sammelklage auf Ö-Art
Derzeit besteht bei einem Schadensfall, der mehrere Menschen betrifft, nur die Möglichkeit zu einer "Sammelklage österreichischer Prägung" - ein Konstrukt verschiedener Vorschriften. Dabei treten aber mehrere Verbraucher ihre Ansprüche an einen Verband ab. Die neue Gruppenklage dagegen soll es dem Kläger ermöglichen, seinen individuellen Anspruch direkt durchzusetzen, ohne ihn an Dritte abzutreten. Das würde auch effizienter und kostengünstiger sein.

Diesmal könnte es klappen
Ex-SPÖ-Justizministerin Maria Berger hat in der vorigen Legislaturperiode einen Entwurf für die Gruppenklage vorgelegt; wegen Einwänden der Wirtschaft wurde er bisher aber nicht beschlossen. Jetzt ist die neue ÖVP-Ministerin Claudia Bandion-Ortner gefordert, die Vorschläge umzusetzen. Benn-Ibler ortet diesbezüglich "gute Signale".

Ideen der EU-Kommission
Auch die Europäische Kommission machte in der Vergangenheit bereits Vorschläge betreffend Sammelklagen. Bei einzelnen Elementen ist aber Vorsicht geboten. Die Anwälte wollen, dass der einzelne Geschädigte selbst entscheiden soll (Opt-In, Anm.), ob er von einem gemeinsamen Verfahren erfasst wird oder nicht.

Kostenersatzprinzip wichtig
Auch das Kostenersatzprinzip, wonach der Verlierer für sämtliche Kosten aufkommt, sei ein wichtiges Regulativ, um Missbrauch zu verhindern, so die Juristen. Dadurch würde verhindert, dass eine Klage durchgeführt wird, nur um Druck zu erzeugen. Denn: Auch Unternehmen haben einen Anspruch auf Rechtsschutz und Schutz vor einer möglichen Diffamierung."

Dass die Gruppenklage - laut Bergers Entwurf - erst bei einer Zahl von 100 Geschädigten möglich wäre, sieht die Rechtsanwaltskammer nicht problematisch. Eine Klage "nach Art der Gruppenklage" sei auch für weniger als 100 Personen möglich.

Die Tagung der Rechtsanwälte, die sich mit europarechtlichen Überlegungen auseinandersetzt, findet einmal jährlich in Wien statt. Es sind rund 200 Teilnehmer aus 35 Staaten vertreten.

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