Asyl-Streit

SPÖ gegen allgemeine Anwesenheitspflicht

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Nur für Fälle, wo der Flüchtling seine Mitwirkungspflicht verletzt.

Mit der SPÖ wird es keine allgemeine "Anwesenheitspflicht" für Asylwerber geben, wie sie Innenministerin Maria Fekter (S) vorschwebt. Darauf hat sich am Mittwoch das Parteipräsidium einhellig festgelegt, berichtete Bundeskanzler Werner Faymann in einer anschließenden Pressekonferenz. Solch eine Anhaltung von Asylwerbern im Erstaufnahmeverfahren ist für die SPÖ nur nach einer Einzelfall-Prüfung denkbar und auch dann nur für Fälle, wo der Flüchtling seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt.

Keine sinnlose Härte
"Wir werden nicht zulassen, dass jeder, der bei uns um Asyl ansucht, automatisch so behandelt wird, als ob er Asyl missbrauchen will", betonte der SPÖ-Chef. Es könne keine sinnlosen Härten geben. Zusätzlich hätten so gut wie alle Verfassungsexperten rechtliche Bedenken zum Vorstoß von Innenministerin Fekter geäußert, der eine allgemeine Internierung von bis zu sieben Tagen vorsieht.

Faymann ärgerte sich auch darüber, dass im Bereich des Fremdenwesens eine Gesetzesnovelle nach der anderen vorgelegt werde, wodurch nur Stückwerk herauskomme. Immerhin sei die letzte Änderung im Asylwesen erst mit Jahresbeginn in Kraft getreten. Bezüglich der Aufenthaltsverpflichtung sei er aber trotzdem bereit, einer Gesetzeslösung zuzustimmen. Die Verhandlungen in der Regierung liefen.

Verfahren beschleunigen
Sinnvoller wäre es nach Ansicht des Kanzlers aber, die Verfahren zu beschleunigen. Unter anderem schwebt der SPÖ ein Bundesamt für Asyl und Migration vor. In diesem könnten alle Asyl- und Zuwanderungsangelegenheiten gebündelt werden. Derzeit seien nicht weniger als 113 Stellen zuständig, vom Bundesasylamt über die Bundespolizeidirektionen bis hin zu den Bezirksverwaltungsbehörden. Besser wäre nach deutschem Vorbild nur eine Behörde mit Außenstellen in den Bundesländern. Zudem setzt Faymann, wenn es um das Problem illegaler Ausländer geht, auf eine verstärkte Bekämpfung der Schwarzarbeit.

Befürchtungen der ÖVP, wonach die SPÖ einen Regierungsbeauftragten für Integration anstrebe, zerstreute Faymann. Der SPÖ-Vorsitzende betonte zwar, dass seine Partei schon seit langem die Meinung vertrete, dass man den Bereich Kriminalität von Asyl und Integration trennen sollte, um es FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache zu verunmöglichen, alles in einen Topf zu werfen. Jedoch habe man sich mit dieser Position in den Koalitionsverhandlungen nicht durchgesetzt - und dass es keine Regierungsbeauftragten mehr geben solle, sei ohnehin zwischen SPÖ und ÖVP vereinbart.

Assistenzeinsatz verteidigt
Neuerlich verteidigt wurde von Faymann der Assistenzeinsatz. Solange die Polizei nicht die nötigen Einsatzkräfte zur Verfügung habe, solle man am Dienst der Soldaten im Grenzbereich festhalten, fand der SPÖ-Chef. Wie lange das noch dauern wird, wollte der Kanzler nicht sagen.

Hoffnungsfroh ist Faymann, was eine gesetzliche Wiedereinführung der Hausmeister angeht, für die sich die Wiener in einer Volksbefragung ausgesprochen hatten. Verhandlungen dazu fänden zwischen Sozial- und Wirtschaftsministerium statt.

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