Fehleinschätzung

Schwerer Pflegefall bekam nur Stufe 3

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Die Krebspatientin wurde von ihrem Mann hingebungsvoll gepflegt. Mit der richtigen Stufe 7 hätte sie sich zusätzlich eine Profi-Pflegerin leisten können. Die AK fordert eine Gesetzesänderung.

Die Arbeiterkammer empört sich, dass Patienten oft die falsche - eine zu niedrige - Pflegestufe zugesprochen bekommen. Das führt dazu, dass sie sich keine professionelle Pflege leisten können, obwohl sie einen Anspruch darauf hätten. Die AK fordert nun wiederholt eine Gesetzesänderung.

In Stufe 3 statt 7 gelandet
Heinz P. aus Niederösterreich pflegte seine Frau in den letzten Monaten ihres Lebens aufopferungsvoll und mit Hingabe, berichtet AKNÖ-Vizepräsidentin Brigitte Adler von einem Beispiel. Die krebskranke Frau konnte keinen Löffel mehr halten, konnte nicht selbstständig aufstehen, sich nicht einmal im Bett aufsetzen. Die Todkranke erhielt Pflegestufe 3 zugesprochen. "Nach der Klage durch die Arbeiterkammer war es plötzlich Pflegestufe 7", kritisiert Adler.

Pflegefachkraft muss ran
Dieser dramatische Fall von Fehleinschätzung zeige klar: "Die Beurteilung des Pflegeaufwandes kann nur eine diplomierte Pflegefachkraft vornehmen. Deshalb fordere ich eine entsprechende Gesetzesänderung", so Adler: "Lasst die Profis ran!" Dieser Fall sei kein Einzelfall. Immer wieder müssten AK-Sozialrechtsexperten gegen viel zu niedrige Pflegegeldeinstufungen klagen.

Fordert neues Gesetz
Die Ursache ortet Brigitte Adler in einer Gesetzeslücke: "Es ist derzeit nicht vorgesehen, dass die einzigen, die dazu ausgebildet sind, den Pflegeaufwand beurteilen. Das sind nur die ExpertInnen des gehobenen Gesundheits-und Krankenpflegedienstes." Ein Gerichtssachverständiger für Onkologie kann eine "Diagnose über das Krankheitsbild" erstellen. Gefragt wäre aber "die Beurteilung des Pflegeaufwandes".

Frau P. erhielt 442,90 Euro (Stufe 3) zugesprochen, tatsächlich standen ihr 1.665,80 Euro (Stufe 7) zu. Die professionelle Pflege bekam sie nicht mehr: Sie starb nach 3 Monaten.

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