Burka-Chaos

Seite klärt auf, ob man schon Schal tragen darf

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Ist es in Ihrer Stadt schon kalt genug, um legal Schal zu tragen?

Seit Oktober dieses Jahres ist das sogenannte Gesichtsverhüllungsgesetz in Kraft. Wie auch in anderen Ländern bezieht sich das österreichische Gesetz nicht auf bestimmte religiöse Verhüllungen. Vielmehr sieht es vor, dass an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden das Gesicht nicht durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verborgen werden darf, dass es nicht mehr erkennbar ist.

Einen Schal im Gesicht darf man laut Gesetz nur dann tragen, wenn das Kleidungsstück "zum Schutz vor Kälte“ angemessen ist.  Da das Kälteempfinden recht subjektiv ist, wurde nun eine Website ins Leben gerufen. Die Seite www.schal-legal.at listet auf, wo man aktuell einen Schal tragen darf. Zur Methodik heißt es dabei: „Die Angaben auf dieser Seite beruhen auf der Annahme, dass bereits ein "schwacher Kältestress", der bei unter 0 Grad gefühlter Temperatur eintritt, ausreicht, um die Verhüllung des Gesichts durch einen Schal zum Schutz vor Kälte zu legitimieren. Zur Berechnung der gefühlten Temperatur wird die Windchill-Formel des amerikanischen Wetterdienstes eingesetzt.“

Aktuell (21. November um 12 Uhr) darf man laut Website übrigens nur auf den Bergen einen Schal tragen. In den größeren Städten sei dies verboten.

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