Berufung abgewiesen

Skin-Reportage: Niederlage für die FPÖ

Teilen

OLG wies FPÖ-Berufung ab und erhöht sogar die Entschädigung an Moschitz

Im schier endlosen Verfahren des ORF-Journalisten Ed Moschitz gegen die FPÖ hat nun wieder das Oberlandesgericht Wien gesprochen. Es wies die Berufung der FPÖ gegen die Entscheidung des Erstgerichts vom April 2016 ab. Zugleich wurde die Entschädigung an Moschitz erhöht, er erhält nun 17.000 Euro. Das teilte Moschitz' Anwältin am Mittwoch der APA mit.

Moschitz hatte sich gegen Vorwürfe der FPÖ gewehrt, er habe im Zuge von Dreharbeiten für eine "Am Schauplatz"-Reportage junge Skinheads zu (strafrechtlich relevanten) Neonazi-Sagern angestiftet. Passiert sein soll das bei einer Wahlkampf-Veranstaltung mit FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Jahr 2010. Das Ersturteil fiel zugunsten der FPÖ aus, das Oberlandesgericht Wien hob es jedoch auf. Daraufhin wurde die Causa am Landesgericht Wien erneut verhandelt, und Moschitz bekam recht: Der Richter sah den Wahrheitsbeweis für die Behauptungen der FPÖ nicht erbracht.

Dem schloss sich das OLG am Mittwoch an. Zugleich gab es der Berufung von Moschitz recht und erhöhte die Entschädigungssumme. Von der FPÖ gab es am Mittwoch vorerst keine Stellungnahme.
 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.