Zuwanderung

So funktioniert die Rot-Weiß-Rot-Card

Teilen

Manager, Schlüsselkräfte und Migranten in Mangelberufen können sich bewerben.

Die Rot-Weiß-Rot-Card (RWR-Card), mit der Zuwanderung neu geregelt werden soll, wird zunächst für ein Jahr ausgestellt und kann in weiterer Folge für ein weiteres Jahr, danach für drei Jahre und schließlich auf fünf Jahre verlängert werden. Für die Fachkräfte, die mit der RWR-Card nach Österreich zuwandern, gilt vor dem Zuzug noch keine Deutschpflicht, danach unterliegen diese aber auch dem Integrationsvertrag und müssen nach zwei Jahren mindestens das Deutsch-Niveau A2 nachweisen. Familienangehörige (mit Ausnahme bei Hochqualifizierten der Säule 1) müssen hingegen vor der Einreise Grundkenntnisse (A1) der deutschen Sprache nachweisen. Das geht aus dem Begutachtungsentwurf des Innenministeriums hervor.

RWR-Card für Manager, Schlüsselkräfte und Migranten in Mangelberufen
Um eine RWR-Card können sich drei Personengruppen bewerben: Hoch qualifizierte Migranten wie etwa Manager, qualifizierte Migranten in Mangelberufen (z.B. Fräser, Dreher und Schweißer - diese Berufe werden je nach Bedarf flexibel festgelegt) und sonstige Schlüsselkräfte, die nicht durch im Inland Arbeitsuchende abgedeckt werden können. Ein Beispiel für eine solche Ersatzkraft wäre ein Disponent im Transportwesen mit ukrainischen Sprachkenntnissen. Der Beruf des Disponenten zählt zwar nicht zu den Mangelberufen, für den Job gibt es aber am österreichischen Arbeitsmarkt keine geeignete Arbeitskraft. Es handelt sich also um Jobs mit speziellen Anforderungen, die grundsätzlich nicht zu den Mangelberufen gehören. In Österreich arbeiten können künftig auch ausländische Studierende, die hier ihr Studium absolviert haben. Voraussetzung dafür ist, dass sie ein adäquates Jobangebot mit einer Bezahlung von mindestens rund 1.900 Euro haben. Auch für Migranten der Säule 2 und 3 gelten Mindestentgelte.

Punktesystem
Die Zuwanderungskarte wird nach einem Punktesystem erteilt. Kriterien für die Erreichung einer bestimmten Punkteanzahl sind u.a. berufliche Qualifikation, Ausbildung, Sprachkenntnisse und Alter. Hochqualifizierte (Säule 1) brauchen mindestens 70 von 100 möglichen Punkten, Fachkräfte in Mangelberufen (Säule 2) und sonstige Schlüsselkräfte (Säule 3) 50 von 75 Punkten. Zuwanderungswillige, die die Kriterien der RWR-Card erfüllen, dürfen sich in Österreich niederlassen und arbeiten. Die bisherige Quotenregelung fällt damit weg. Für den Familiennachzug wird es weiterhin eine Quotenregelung geben, diese wird aber erst festgelegt.

RWR-Card plus für Angehörige
Neben der RWR-Card wird auch eine RWR-Card plus eingeführt. Diese berechtigt zu einem freien Arbeitsmarktzugang und wird den Familienangehörigen von Fachkräften erteilt, aber auch die Fachkräfte selbst können bei einer Verlängerung von einer RWR-Card auf eine RWR-Card plus umsteigen. Gleiches gilt auch für Inhaber der Blauen Karte der EU. Die RWR-Card plus gilt weiters für Fälle des humanitären Aufenthalts.

Änderung der Integrationsvereinbarung
Mit der RWR-Card ergeben sich weiters Änderungen bei der Integrationsvereinbarung. Der Alphabetisierungskurs, der das bisherige Modul 1 bildete, entfällt, da Drittstaatsangehörige, die zuwandern wollen, grundsätzlich vor dem Zuzug Grundkenntnisse (A1) der deutschen Sprache nachweisen müssen und folglich Lesen und Schreiben können müssen. Für bereits in Österreich lebende Migranten, die noch nicht alphabetisiert sind, wird es Übergangsregelungen geben.

Wer sich niedergelassen hat, muss nach zwei Jahren (bisher fünf) das Deutsch-Niveau A2 nachweisen. Dieses bedeutet, dass der Zuwanderer kurze, einfache persönliche Briefe und klare und einfache Durchsagen verstehen sollte. Wer ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Österreich sowie in weiterer Folge die österreichische Staatsbürgerschaft will, muss B1-Niveau haben.

EU-Richtlinie umgesetzt
Mit den Gesetzesänderungen zur Rot-Weiß-Rot-Card (RWR-Card) setzt das Innenministerium auch einige EU-Richtlinien um. Diese betreffen u.a. Ausweisungen, Schubhaft sowie die Einführung der Blauen Karte für die EU, die ähnlich der RWR-Card Arbeit und Niederlassung von Drittstaatsangehörigen regelt. Eingeführt werden auch strengere Sanktionen bei Beschäftigung illegaler Drittstaatsangehöriger. Ziel ist die Schaffung einheitlicher EU-Standards.

Mehrere Gesetze betroffen
Die in Begutachtung geschickten Änderungen betreffen mehrere Gesetze: das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, des Asylgesetz 2005 und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985. Ein inhaltlicher Schwerpunkt ist dabei die Einführung der Blauen Karte, die qualifizierten Arbeitskräften Beschäftigung in den Mitgliedstaaten der Union ermöglichen soll. Ihre Standardgültigkeitsdauer beträgt zwei Jahre, jedoch kann sie auch für einen kürzeren Zeitraum ausgestellt bzw. auch verlängert werden. Nach achtzehn Monaten rechtmäßigen Aufenthalt im ersten Mitgliedstaat können sich Inhaber einer Blauen Karte und ihre Familienangehörigen zum Zweck der Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung unter bestimmten Bedingungen in einem anderen Mitgliedstaat niederlassen.


 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.