SPÖ überlegt trotzdem Klage

Sozialhilfe: Regierung rudert zurück

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ÖVP und FPÖ beschlossen So­zialhilfe neu: Umstrittene Spendenregelung wird geändert.

Wien. High Noon im Sozialausschuss: ÖVP und FPÖ beschlossen am Montag die neue Mindestsicherung – sie heißt ab Anfang 2020 wieder So­zialhilfe. Allerdings: Die von ÖSTERREICH aufgedeckte Regelung, wonach Spenden an Bedürftige künftig von der Sozialhilfe abgezogen werden müssen, soll noch geändert werden. Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) und ÖVP-Klubchef August Wöginger kündigten einen Abänderungsantrag an – am 25. April wird die Sozialhilfe dann im Plenum beschlossen. Die Länder haben bis Jahresende Zeit, sie umzusetzen.

Klage wegen Kinderzuschlägen. Klar ist aber: Gegen das Gesetz wird geklagt. Die SPÖ überlegt eine „Drittelklage“ im Bundesrat beim Verfassungsgerichtshof – vor allem die gekürzten Kinderzuschläge liegen SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner im Magen.

Das bedeutet die Reform:

  • Höhe. Die monatliche Sozialhilfe beträgt 885,47 Euro, für Paare sind es 1.239,66.
  • Weniger für Kinder. Für Familien mit mehreren Kindern gibt es Einschnitte: Für das erste Kind gibt es 221,37 Euro, für das zweite 132,82 Euro und ab dem dritten Kind nur noch 44,27 Euro (!).
  • Behinderte. Für Menschen mit Behinderung ist ein Bonus von 159,39 Euro geplant.
  • Flüchtlinge. Zuwanderer mit schlechten Deutschkenntnissen erhalten nur noch 575 Eu­ro. Die rund 300 Euro Differenz wurden zum „Arbeitsqualifizierungsbonus“ erklärt. Damit sollen Sprachkurse finanziert werden.
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