Frau niedergestochen

Überlegungen zu Strafrechts-Änderungen

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Das Justizministerium prüft "religiös motivierte Handlungen".

Das umstrittene Wiener Totschlag-Urteil könnte über kurz oder lang eine Gesetzesänderung nach sich ziehen. Die Sprecherin von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) bestätigte "Überlegungen" zu Justierungen im Strafrecht, indem man sich "religiös motivierte Handlungen", die Gewalt oder Nötigung darstellen, ansehen will.

Religiös motivierte Handlungen prüfen
Es gebe derzeit "diverse Überlegungen, wie Gewalt in der Familie strafrechtlich stärker geahndet werden kann", hieß es. Hier wolle man auch "religiös motivierte Handlungen, die nach österreichischen Recht als Gewalt oder schwere Nötigung zu qualifizieren sind", prüfen.

Empörung über Urteil
Hintergrund der Debatte ist das Urteil des Wiener Straflandesgerichts, mit dem einem gebürtigen Türken, der seine scheidungswillige Ehefrau niedergestochen hatte, eine "allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung" zugestanden wurde. Die Empörung war allerorten so groß gewesen, dass das Ministerium schließlich per Erlass an sämtliche Oberlandesgerichte und Oberstaatsanwaltschaften klarstellte, "dass nach Lehre und Rechtsprechung weder die Ausländereigenschaft im Allgemeinen noch die Herkunft aus einem bestimmten Land für sich genommen den Grad der Heftigkeit einer Gemütsbewegung und die allgemeine Begreiflichkeit einer heftigen Gemütsbewegung zu begründen vermögen".

"Kulturdelikte" unwahrscheinlich
Eher unwahrscheinlich scheinen freilich nach wie vor die Chancen, dass neue "Kulturdelikte", wie es Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) schon 2008 genannt hatte, neu ins Strafrecht eingeführt werden. Juristen haben wiederholt darauf hingewiesen, dass für solche Delikte ausreichend Strafnormen bestehen.

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