Staatsreform

Verfassungsrechtler wollen Bundesrat halbieren

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Im Zug der Staatsreform schlägt die Expertengruppe vor, dass künftig nur mehr drei Mandatare aus jedem Bundesland kommen sollen.

Der Bundesrat soll nach den Vorschlägen der Expertengruppe zur Staatsreform mehr als halbiert werden und statt derzeit 62 Mandatare nur mehr über 27 Abgeordnete verfügen. Der Verfassungsrechtler Theo Öhliner, einer der sieben Mitglieder der Expertengruppe, erklärt in der "Presse" vom Mittwoch, künftig sollte jedes Bundesland nur drei Personen in den Bundesrat entsenden.

3 x 9 Mandatare
Die drei Personen wären der Landeshauptmann, der Landtagspräsident sowie eine dritte vom Land entsandte Person. Derzeit entsenden die Länder je nach Einwohnerzahl zwischen drei (Burgenland, Vorarlberg) und zwölf (Niederösterreich) Mandatare. Landeshauptleute oder Landtagspräsidenten finden sich nicht unter den Bundesrats-Abgeordneten.

Bessere Kompetenzverteilung
Außerdem soll die Länderkammer den Experten zufolge mehr mitreden. Bei der Kompetenzverteilung soll es neben ausschließlichen Kompetenzen von Bund und Land eine dritte Säule für die bisher zwischen Bund und Ländern zersplitterten Materien geben. In diesen Bereichen - wie beim Bau- oder Energierecht - sollen Nationalrat und Bundesrat eine sinnvolle Aufgabenteilung aushandeln.

So könnte die Länderkammer ein echtes Vetorecht gegen eine vom Nationalrat beschlossene Aufgabenverteilung haben. Oder der Nationalrat würde nach Ablehnung durch den Bundesrat seinen Beschluss mit Zwei-Drittel-Mehrheit bekräftigen, dann müsste der Bundesrat die Kompetenzverteilung schlucken.

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