Wiener Terrorprozess

Vier Jahre Haft für Mohamed M.

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Die Urteile im Wiener Terrorprozess sind gefallen. Mohamed M. muss vier Jahre hinter Gitter, seine Frau Mona 22 Monate.

Der sogenannte Wiener Terror-Prozess ist in der Nacht auf Donnerstag mit Schuldsprüchen in sämtlichen Anklagepunkten zu Ende gegangen. Um 23.30 Uhr verkündete Richter Norbert Gerstberger die Urteile: Vier Jahre Haft für Mohamed M. (22), 22 Monate unbedingt für seine ausschließlich nach islamischem Recht angetraute Ehefrau Mona S. (21). Die streng gläubigen Muslime hatten sich bis zuletzt "nicht schuldig" bekannt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Schuldig in sämtlichen Punkten
Mohamed M. wurde von den acht Geschworenen in sämtlichen Punkten, die Staatsanwalt Michael Klackl in seine Anklage aufgenommen hatte, großteils mit einem Stimmenverhältnis von 6:2 schuldig erkannt. Für die Laienrichter war demnach erwiesen, dass sich der 22-Jährige federführend in der "Globalen Islamischen Medienfront" (GIMF) betätigt hatte, die laut Anklage ein propagandistischer Arm der al-Qaida darstellen soll.

Dem Wahrspruch der Geschworenen zufolge soll Mohamed M. im Internet Anschläge auf Stadien und Zuseher der Fußball-Europameisterschaft 2008, in- und ausländische Politiker sowie Gebäude und Einrichtungen in Wien erörtert haben. Weiters soll er an der Entstehung eines "Drohvideos" mitgewirkt haben, mit dem Österreich und Deutschland zum Abzug ihrer Soldaten aus Afghanistan bewogen werden sollten.

Das ergab letztlich einen Schuldspruch wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, Beteiligung an einer kriminellen Organisation, Nötigung der Bundesregierung, versuchter schwerer Nötigung und Aufforderung bzw. Gutheißung einer mit Strafe bedrohten Handlung.

Frau hatte untergeordnete Rolle
Seiner Frau billigte das Gericht zwar eine untergeordnete Rolle zu - sie soll im Wesentlichen für ihren Mann bzw. die GIMF Übersetzerdienste geleistet haben -, hielt eine zur Gänze unbedingt ausgesprochene Strafe jedoch für unumgänglich.

Wie der Richter betonte, mache die erstmalige Anwendung des sogenannten Terror-Paragraphen 278 b Strafgesetzbuch (StGB) die besondere Berücksichtigung der Generalprävention nötig, zumal es sich bei den Angeklagten um "Überzeugungstäter" handle, was das Schwurgericht explizit als Erschwerungsgrund wertete.

"Bei Überzeugungstätern, die sich im Recht fühlen, ist eine günstige Zukunftsprognose nicht anzunehmen", sagte Gerstberger. Die ausgesprochenen Strafen seien bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren schuld- und tatangemessen.

Mohamed blieb ruhig
Die Urteilsverkündung, bei der neben Medienvertretern vor allem die Angehörigen der Angeklagten zugegen waren, verlief in völlig geordneten Bahnen. Auch Mohamed M., der im Verlauf der Verhandlung mehrfach "ausgerastet" war, blieb ruhig. Er merkte lediglich an, er "verstehe das Urteil nicht".

Mona S. war bei der Urteilsverkündung nicht persönlich anwesend, da sie sich bis zuletzt aus religiösen Gründen nicht von ihrem Gesichtsschleier trennen hatte wollen, was der Vorsitzende als "Missachtung des Gerichts" interpretierte ("Österreich ist kein Gottesstaat!") und sie daher von der Verhandlung ausschloss. Die 21-Jährige wurde zum Prozessfinale von der Justizwache in ein unmittelbar neben dem Großen Schwurgerichtssaal gelegenes Zimmer gebracht, wo ihr anschließend die besitzende Richterin ihre Strafe zur Kenntnis brachte.

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