Kampf um Hofburg

Wahlkarten-Fehler: Experten fordern Verschiebung

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Verfassungsrechtler aber uneinig, ob Wahl überhaupt verschoben werden kann.

Wegen der fehlerhaften Wahlkarten haben sich nun erste Experten für eine Verschiebung der Wahl ausgesprochen. Verfassungsjurist Heinz Mayer sieht laut "Standard" einen "möglichen Systemfehler" - und plädierte für einen späteren Wahltermin. Auch sein Kollege Theo Öhlinger kann sich eine Verschiebung vorstellen, Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk sieht hingegen rechtliche Hindernisse.

Mayer meinte gegenüber dem "Standard" (Freitag-Ausgabe), er frage sich, "warum die Wahl nicht verschoben wird." Da die Annahme nahe liege, dass noch mehr Wahlkartenkuverts Fehler aufweisen, "renne man sehenden Auges in ein riesen Problem - und das bedeutet ein enormes Risiko für eine erneute Wahlanfechtung."

Auch Öhlinger sprach gegenüber dem "Standard" von "einer fatalen Situation". Wenn die schadhaften Kuverts anzahlmäßig "in die Hunderte" gingen, müsse den betroffenen Wählern ein Tausch ermöglicht werden. Sollte der Schaden gar "in die Tausende" gehen, sei eine korrekte Wahl nicht durchführbar - und dann stünde auch für ihn eine Wahlverschiebung im Raum. Einfach sei dies nicht, sagte er gegenüber der APA, denn es gebe keine rechtliche Vorschrift, die sich auf eine mögliche Wahlverschiebung bezieht.

Wenn Wahl nicht ordnungsgemäß durchführbar ist, verschieben

Es müsse aber eine solche Verschiebung dann möglich sein, wenn die Wahl nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. So wäre es beispielsweise "absurd", wenn etwa durch Murenabgänge mehrere Wahllokale unzugänglich wären und die Wahl wird dennoch durchgeführt. Gesetzlich ist derartiges laut Funk aber nicht geregelt.

Es sei aber widersinnig zu sagen, man führt die Wahl durch, mit dem Wissen, dass eine Aufhebung nach einer Anfechtung sehr wahrscheinlich wäre. "Wenn das Problem nicht saniert werden kann und Tausende Wahlkarten betrifft, dann bleibt nichts anderes übrig."

Skepsis gegenüber Verschiebung

Skeptisch hinsichtlich der rechtlichen Machbarkeit einer Verschiebung ist Verfassungsjurist Funk. Er verwies darauf, dass im Wahlrecht der "Grundsatz einer besonders strikten Legalität" gelte: Es dürfe nichts geschehen, was nicht im Gesetz "irgendeine Legitimation" findet.

So sei es rechtlich nicht gedeckt, die Verordnung für den Termin der Wahl durch eine weitere Verordnung aufzuheben. Dafür müsste man erst eine gesetzliche Grundlage schaffen, dies sei aber nicht so einfach durchzuführen. Denn viele Eckpunkte des Wahlrechtes seien in der Verfassung geregelt. Für Änderungen brauche es Zeit und auch die entsprechenden Mehrheiten im Parlament. Auch die Tatsache, dass der Wahlgang durch die Verwendung der ersten Wahlkarten bereits im Gang ist, sieht Funk als Problem an.

"Unangenehme Situation"

Der Präsident des Instituts für Parlamentarismus und Demokratiefragen, Werner Zögernitz, sprach gegenüber der APA von einer "unangenehmen Situation". Es handle sich derzeit um eine "nicht überschaubare Angelegenheit", sagte er. Derzeit sei es aber noch zu früh für eine Einschätzung. Er könne sich aber nicht vorstellen, dass es tatsächlich zu einer Verschiebung des Urnenganges kommt.

Das Innenministerium müsse versuchen, die schadhaften Wahlkarten auszutauschen, so Zögernitz. Sollte sich die Regierung für eine Verschiebung entscheiden, dann werde die Wahl wohl erst im kommenden Jahr stattfinden. Denn das Prozedere brauche mindestens eineinhalb Monate Vorlaufzeit.
 

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