Der Verteidiger rechtfertigt sich auf Twitter zum Eklat-Sager.
"Ein rein digitales Delikt", sei das jahrelange Runterladen und Verwenden von Kinderpornografie. Mit dieser Strategie löste Teichtmeister-Anwalt Michael Rami massive Empörung aus. ÖVP-Mandatarin Maria Großbauer sagt die Aussage habe sie "irritiert".
Frauenministerin Susanne Raab ist im oe24. TV-Interview noch deutlicher: Diese Bezeichnung sei "verharmlosend" und eine "Verhöhnung der Opfer". Diese Bilder seien "Missbrauchsfotos". Der Medienanwalt selbst ruderte bereits am Dienstag auf Twitter teilweise zurück.
Eine Klarstellung zum Fall #Teichtmeister:
— Michael Rami (@michael_rami) January 17, 2023
1/Ihm wird von der Staatsanwaltschaft (StA) der Besitz von – so das Gesetz wörtlich – "[p]ornographische[n] Darstellungen Minderjähriger" vorgeworfen (§ 207a Abs 3 StGB).
Ich habe in meiner Stellungnahme zum Fall erklärt, dass
Relativiert. In einem Posting erklärt er, dass "digitales Delikt" nicht von ihm stamme, sondern sich auf den Gesetzestext beziehe. "Klar ist für jeden, dass hinter solchen Bildern reale Opfer stehen, nämlich missbrauchte Kinder." Er selbst sei auch Vater. Die Aufregung bleibt.