Eigentlich sollte Mega-Prozess gegen KHG am 12.12. starten, doch das wackelt.
Sieben lange Jahre wurde in der Buwog-Causa ermittelt, seit einem Monat steht endlich ein Datum für den Prozessbeginn, doch das wackelt jetzt ordentlich. Schuld ist eine ungeklärte Frage über den Vorsitz des Verfahrens. Wegen des Esmara-Doppelprozesses gegen Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics – neben Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) sitzen 14 weitere der Korruption Beschuldigte auf der Anklagebank – ist die Zuständigkeit von Richterin Marion Hohenecker fraglich. Jetzt muss der Oberste Gerichtshof (OGH) darüber entscheiden, ob sie bleibt. Nur: Schafft’s der OGH bis zum 12. Dezember, oder verschiebt Hohenecker das Verfahren gleich von sich aus? Das dürfte sich diese Woche entscheiden.
Tausch?
Für den Mega-Prozess mit einer 825-Seiten-Anklage und 166 Zeugen hätte der Richter-Tausch natürlich dramatische Folgen: Die 36-jährige Hohenecker hat sich seit Monaten auf das Verfahren vorbereitet. Wird sie ausgetauscht, verschiebt sich der Starttermin weiter. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Bei Freispruch kriegt Grasser nur 5.000 €
Entschädigung. Siebenjährige Ermittlungen schlagen mit hohen Anwaltskosten zu Buche. Das wissen Karl-Heinz Grasser und seine 14 Mitangeklagten inzwischen. Doch was passiert bei einem Freispruch? Ließe die Armada von Staranwälten – viele Angeklagte leisten sich gleich zwei Verteidiger – die Kosten für die Steuerzahler dann noch einmal in die Höhe schnallen? Nein, denn auch bei einem Freispruch würden pro Angeklagten maximal 5.000 Euro für Anwaltskosten und Nebenkosten (z. B. Kopien) vom Staat bezahlt.