Führerscheingesetz

Befahren der Rettungsgasse wird Vormerkdelikt

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Novelle des Führerscheingesetzes am Mittwoch im Ministerrat 

Das Befahren einer Rettungsgasse auf Autobahnen und Schnellstraßen wird ein Vormerkdelikt. Die entsprechende Änderung des Führerscheingesetztes (FSG) soll am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden. Wer bei der theoretischen Führerscheinprüfung schummelt - etwa mittels Knopfkamera und Kopfhörer -, soll künftig für neun Monate gesperrt werden.
 
Damit sollen die in jüngster Zeit im Zunehmen begriffenen Manipulationen bei der theoretischen Fahrprüfung stärker sanktioniert werden, so die Intention des Verkehrsministeriums. Das Befahren einer Rettungsgasse kommt zu bestehenden Vormerkdelikten wie Fahren unter Alkoholeinfluss oder Missachten des Rotlichts hinzu. Die Umsetzung war ursprünglich bereits für Jahresbeginn geplant gewesen. Nun soll die Novelle des FSG noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden und mit 1. September in Kraft treten.
 

Prüfung vereinheitlicht

Vorgesehen ist auch, dass bei der Entziehung von ausländischen Führerscheinen die Rücksendung in die Herkunftsländer künftig erst nach Ablauf der Entziehungsdauer erfolgt. Bisher wurde der Führerschein in einem solchen Fall sofort an das Heimatland des Lenkers geschickt. Dort wird er meist umgehend wieder ausgehändigt. Nun soll der Schein erst nach Abbüßen der festgesetzten Strafe retourniert werden.
 
Die Prüfung der Verkehrszuverlässigkeit vor der Erteilung einer Lenkerberechtigung wird ebenso vereinheitlicht und vereinfacht. Künftig soll nur mehr eine Nachschau im Führerscheinregister ausreichend sein. Neu kommt hinzu, dass alle relevanten Delikte, die eine Ausstellung der Fahrerlaubnis verhindern, in das Führerscheinregister eingepflegt werden sollen. Darunter fallen etwa Raserei, Alkohol und Drogen am Steuer, Rowdytum im Straßenverkehr oder auch Geisterfahrten.
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