Der Buwog-Prozess soll vor dem Wiener Straflandesgericht stattfinden.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einen Antrag des Buwog-Angeklagten Ernst Karl Plech im Zusammenhang mit der Richter-Zuständigkeit für den kommenden Buwog-Prozess zurückgewiesen. Damit bleibt Marion Hohenecker Richterin in dem Strafverfahren, in dem auch Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser im Zusammenhang mit der Privatisierung der Bundeswohnungen angeklagt ist.
Dem Antragsteller fehle mangels Vorliegen einer in erster Instanz entschiedenen Rechtssache die Legitimation für den Parteiantrag, heißt es in der Mitteilung des VfGH am Freitag. Der Verteidiger von Plech hatte gegen einen ablehnenden Beschluss der Vorsitzenden des Schöffensenats, Hohenecker, über eine gebührenfreie Aktenabschrift Beschwerde erhoben.
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