Die FPÖ verlangt eine Reparatur des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, das vom EuGH als teilweise gegen EU-Recht verstoßend eingestuft worden ist.
Die Partei will einen entsprechenden Antrag im Nationalrat einbringen, kündigte der stellvertretende FPÖ-Obmann Norbert Hofer am Mittwoch in einer Aussendung an. Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) begünstige mit seiner Entscheidung Scheinselbstständigkeit durch Gesellschaften aus den neuen EU-Ländern am österreichischen Arbeitsmarkt, kritisierte Hofer.
Die EU-Richter hatten nach einer Klage der EU-Kommission gegen die Republik Österreich am 22. Dezember entschieden, dass die in Österreich geltenden Vorschriften zur Feststellung der Selbstständigkeit von Gesellschaftern aus den neuen EU-Staaten gegen die Niederlassungsfreiheit in der EU verstoßen. Nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz gelten Personen aus Polen, Slowenien, der Slowakei, Tschechien, Ungarn, Lettland, Litauen und Estland grundsätzlich als abhängig Beschäftigte, wenn sie weniger als 25 Prozent an einer Gesellschaft halten, für die sie auch arbeiten. Um dennoch als selbstständige Unternehmer anerkannt zu werden, müssen sie langwierige Genehmigungsverfahren durchlaufen, während denen es ihnen verboten ist, ihre Tätigkeit auszuüben.