Buwog-Affäre

Grasser: Anklage praktisch perfekt

Teilen

Im Durchsuchungsbefehl bezeichnet Staatsanwalt Grasser schon als "Angeklagten".

Die Staatsanwaltschaft will Karl-Heinz Grasser in der Buwog-Causa vor Gericht sehen. Das ist klar, seit ein geheimer „Anklage-Entwurf“ bekannt wurde, in dem Staatsanwalt Gerald Denk den Ex-Finanzminister erstmals auch als „Angeklagten“ bezeichnet.

Denk schildert minutiös den „Tatplan“, den Grasser ­gemeinsam mit seinem Trauzeugen Walter Meischberger, dem Lobbyisten Peter Hochegger und dem Immobilien-Manager Ernst Plech rund um die Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog)entwickelt habe, so das Magazin Format. Es sei darum gegangen, wie die Herren in großem Stil „Bestechungszahlungen“ kassieren können. Tatsächlich seien nach Verkauf ein Prozent der Verkaufssumme von 961 Millionen Euro auf drei Konten geflossen. Die Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Weisenrat entscheidet über Grasser-Anklage
Die Anklage gegen Grasser rückt damit näher. Tat­sächlich dürfte es aber noch Monate dauern, bis er vor ­Gericht stehen könnte.

  • Der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft liegt derzeit im Justizministerium. Dort empfiehlt der Weisenrat (siehe Kasten), ob wirklich Anklage erhoben wird. Die Entscheidung soll laut Insidern bis Jahresende fallen.
  • Weitere Möglichkeit: Der Rat verlangt ergänzende Ermittlungen, die wieder Monate dauern würden.
  • Wird angeklagt, kann Grasser – oder ein anderer Beschuldigter – innerhalb von 14 Tagen Einspruch dagegen erheben. Die Behandlung würde ebenfalls wieder Monate ein Anspruch nehmen.

Ein möglicher Prozess gegen Grasser startet also vermutlich nicht vor Ende 2015, so Grasser-Anwalt Manfred Ainedter.

(knd)

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.