Im Fall der inhaftierten Tierschützer bereiten die Grünen Sachverhaltsdarstellungen wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs gegen die ermittelnden Organe vor.
Das erklärte der Sicherheitssprecher der Grünen, Peter Pilz, in einer Pressekonferenz am Montag in Wien. Eine Reihe illegaler Überwachungsmaßnahmen hätte auch entlastende Hinweise für die zehn in Untersuchungshaft sitzenden Tierschützer zutage befördert - diese seien unterschlagen worden.
"Illegale Maßnahmen"
"Als die 'Soko Pelztier 74'
gegründet wurde, hatten sie praktisch nichts in der Hand", sagte Pilz. Dann
hätten immer wieder wechselnde Richtersenate ohne konkreten Tatverdacht
Telefonüberwachungen, Rufdatenerfassungen, Standortbestimmungen und Abfragen
von IP-Adressen genehmigt. Erst zur Begründung der Videoüberwachung sei
Anfang 2008 trotz fehlender Voraussetzungen des Tatbilds des Paragrafen 278a
StGB (Teilnahme an einer kriminellen Organisation) das Bestehen einer
kriminellen Organisation behauptet worden.
"Ohne einen konkreten Tatverdacht zu begründen, hat es 74 Überwachungsmaßnahmen und 23 Hausdurchsuchungen (zwischen Dezember 2006 und Februar 2008, Anm.) gegeben", so Pilz. Der große Teil sei ohne ausreichende gesetzliche Voraussetzungen erfolgt und somit illegal. "Sämtliche Überwachungsmaßnahmen haben einer gesetzwidrigen Erkundung gedient." Demnach sei nicht nur die Durchführung, sondern schon der Zweck illegal gewesen, erklärte der Sicherheitssprecher der Grünen. Allein, dass Kontakte zu Tierschutzorganisationen belegbar gewesen seien, habe für eine genehmigte Überwachung gereicht. "Ich halte das Vorgehen von Staatsanwaltschaft und Polizei für kriminelle Vorgehen", erklärte Pilz.
"Entlastende Hinweise missachtet"
Die aus den
Überwachungsmaßnahmen resultierenden entlastenden Hinweise - z. B. hätten
IP-Adressenabfragen ergeben, dass Drohbotschaften zu Buttersäure-Anschlägen
in Graz aus den Niederlanden und Deutschland gekommen seien - seien bei der
Begründung der Untersuchungshaftverlängerung unterschlagen worden, so Pilz.
So habe man es auch "mit gezielter Manipulation", Verzerrung oder
Unterschlagung von Beweisen zu tun.
Demnach könne niemand sicher sein, nicht auch von Überwachungsmaßnahmen betroffen zu sein: Kontakte zu Tierschutzorganisationen oder NGOs würden offenbar ausreichen, um als "Schwerkrimineller verfolgt zu werden", so Pilz.