Eingetragene Partnerschaft kann künftig vor Standesamt geschlossen werden.
Der Innenausschuss des Nationalrates hat am Mittwoch den Weg für gleichgeschlechtliche Partner zum Standesamt geebnet. Laut der mittels Sammelnovelle beschlossenen Neuerung können eingetragenen Partnerschaften Homosexueller künftig wie Ehen am Standesamt geschlossen werden. Auch die Möglichkeit zur Eintragung von Fehlgeburten ins Personenstandsregister ist von der Novelle umfasst.
Bisher galt für Eingetragene Partnerschaften, dass diese nur vor den Bezirksverwaltungsbehörden geschlossen werden können. Zudem wurden ihre gemeinsamen Namen als "Nachnamen" und nicht als Familiennamen geführt. Künftig können sie jedoch wie Ehen am Standesamt geschlossen werden und auch das Namensrecht wird an jenes von Ehen angeglichen.
Eintragung von "Sternenkindern" ins Personenstandsregister
Ebenfalls enthalten ist die Regelung, dass sogenannte "Sternenkinder" ins Personenstandsregister eingetragen werden können. Bisher galt, dass Fehlgeburten unter 500 Gramm kein Personenstandsfall sind.
Auch im Meldegesetz kommt es zu Neuerungen. Diese sehen etwa eine An- und Ummeldung mit Bürgerkarte vor und eine verbesserte Identitätsfeststellung bei der Anmeldung von Fremden durch Einsicht in ein Zentrales Fremdenregister.