Wegen "Hassprediger"

BZÖ-Haider verliert Gerichtsprozess

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Jörg Haider darf einen Sudanesen, der zweimal vergeblich um die Staatsbürgerschaft angesucht hat, nicht mehr "Hassprediger" nennen.

Ein sudanesischer Staatsbürger, dem das Land Kärnten bereits zwei Mal die Zuerkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft verweigert hat, hat an einer anderen juristischen Front einen Sieg errungen. Der Mann hat einen Prozess gegen den Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (B) angestrengt, weil dieser ihn öffentlich als "Hassprediger" bezeichnet hat.

Urteil in Graz
Das Oberlandesgericht Graz hat Haider die Verwendung dieser Bezeichnung nun untersagt. Der Direktor der Islamischen Religionspädagogischen Akademie hat unterdessen ebenfalls eine Klage gegen Haider angekündigt.

Haider und der geschäftsführende BZÖ-Landesobmann Stefan Petzner "sind schuldig zu unterlassen, den Kläger als fundamentalistischen Moslem und Hassprediger zu bezeichnen", wie es im Urteil wörtlich heißt. Diese Behauptungen seien zudem "als unwahr zu widerrufen". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Staatsbürgerschaftsantrag abgewiesen
Mohamed Al-Amin Amir hatte die Klage eingebracht, nachdem ihm mit Bescheid vom 8. Februar 2006 die Verleihung der Staatsbürgerschaft wegen mangelnder persönlicher Integration verweigert worden war. Haider hatte in einer Aussendung diese Entscheidung mit den Worten begrüßt: "Wir wollen keine fundamentalistischen Moslems und Hassprediger in Kärnten."

Al-Amin Amir sieht in dieser Bezeichnung eine persönliche Beleidigung. Er sei nicht fundamentalistisch und schon gar kein Hassprediger. Besonders erbost zeigte er sich über eine Begründung der Staatsbürgerschaftsbehörde des Landes, ihm den österreichischen Pass zu verweigern, nämlich den Vorwurf, er habe als muslimischer Religionslehrer Schulkinder geschlagen. "Ich habe niemals meine Hand gegen ein Kind erhoben", beteuerte er.

Kein Widerruf in den Medien
Nicht durchgekommen ist Al-Amin Amir beim OLG Graz hingegen dem Begehren, dass Haider und Petzner den Widerruf in Kärntner Zeitungen veröffentlichen müssten. Dafür fehle die rechtliche Grundlage, heißt es in der Begründung. Die inkriminierten Behauptungen seien "ehrenbeleidigend und kreditschädigend", diesbezüglich stehe jedoch kein Urteilsveröffentlichungsanspruch zu, sondern nur "ein Anspruch auf Widerruf und Veröffentlichung desselben".

Das BZÖ erklärte durch die Person Petzner, man werde erst prüfen, ob weitere juristische Schritte unternommen werden.

Islamische Religionspädagogische Akademie
Elsayed Elshahed, Direktor der Islamischen Religionspädagogischen Akademie, der von Haider als "radikaler Islamist" bezeichnet worden war, will dagegen ebenfalls juristische Schritte unternehmen. Wie die "Presse" in ihrer Dienstag-Ausgabe berichtet, will er, ebenso wie der Leiter des Islamischen Religionspädagogischen Instituts Amir Zaidan rechtliche Schritte gegen den Kärntner Landeshauptmann ergreifen. Elshahed bezeichnete die Vorwürfe Haiders, der die Absetzung der beiden gefordert hatte, als "Rufmord".

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