Klage gegen Ibiza-Journalisten

Strache blitzte auch in München ab

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Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hatte zudem in Hamburg Verfahren angestrebt und war gescheitert.

Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ist mit einer Anzeige gegen Verantwortliche der "Süddeutschen Zeitung" im Zusammenhang mit der Ibiza-Affäre abgeblitzt. Wie die Staatsanwaltschaft München am Freitag mitteilte, wurden Ermittlungsverfahren gegen drei Journalisten und zwei Chefredakteure aus "rechtlichen Gründen" eingestellt.

Video zum Thema: "Ibiza": Strache mit Anzeige abgeblitzt


   Strache war bereits in Hamburg mit seiner Anzeige gegen alle für Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung des Ibiza-Videos Verantwortlichen gescheitert. Anfang November wurde seine Beschwerde von der Generalstaatsanwaltschaft abgewiesen.

   Im Zuge der Affäre waren bei der Staatsanwaltschaft München sieben Strafanzeigen eingegangen, darunter Ende Mai dieses Jahres auch eine von Strache. Grundsätzlich ist die "Zugänglichmachung heimlich gefertigter Tonaufnahmen" nach Paragraph 201 des deutschen Strafgesetzbuchs strafbar. Die Münchner Behörde argumentierte aber, dass angesichts der Besonderheiten des vorliegenden Einzelfalls und unter Berücksichtigung des Grundrechts der Meinungs- und Pressefreiheit sowie der Freiheit der Meinungsäußerung das Handeln der Journalisten in diesem Fall nicht unbefugt gewesen sei.

   Im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Presse- und Meinungsfreiheit für einen demokratischen Rechtsstaat überwiege das Interesse an der Berichterstattung über die in dem Fall vorliegenden Missstände. Dieses stehe über den Nachteilen der Geschädigten, zu denen es durch die Veröffentlichungen gekommen sei.

   Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft schützt die Pressefreiheit nicht grundsätzlich die rechtswidrige Beschaffung von Informationen. Es gebe aber keine Anhaltspunkte, dass die Journalisten rechtswidrig an das Video gekommen seien. Insbesondere gebe es auch keine Anhaltspunkte dafür, dass sie auf irgendeine Art und Weise in die Herstellung der Videoaufnahmen involviert gewesen seien.
 

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