Der Widerstands- oder Kühnengruß ist eine Abwandlung des Hitlergrußes. Für die FPÖ ist dieser Gruß "burschenschaftliche Tradition".
Der Widerstands- oder Kühnengruß ist eine Abwandlung des Hitlergrußes. Es wird der rechte Arm gestreckt und der Daumen, der Zeigefinger und der Mittelfinger abgespreizt. Die anderen Finger bleiben abgewinkelt. Mit dem damit symbolisierten "W" drückten deutsche Neonazi-Gruppen in den siebziger Jahren ihren Widerstand gegen die Ostpolitik von Willi Brandt aus. Diese Geste wurde aber sehr wohl als bewusste Abwandlung des Hitlergrußes verwendet. In Deutschland wurde der Gruß aus diesem Grund verboten. In Österreich ist er hingegen laut Innenministerium nach der derzeitigen Rechtsprechung nicht strafbar, da er nicht als Symbol für den Nationalsozialismus angesehen wird.
Neonazi-Führer Michael Kühnen
Die Bezeichnung
"Kühnengruß" geht auf den ehemaligen, in den 90er-Jahren gestorbenen
deutschen Neonazi-Führer Michael Kühnen zurück. Kühnen, der als führender
Kopf der deutschen Neonazi-Szene in den siebziger Jahren gilt, verstand es
die Medien zu benutzen, um immer wieder Öffentlichkeit für seine Politik zu
bekommen. Es gelang ihm, sowohl eine getreue Gefolgschaft als auch Kontakte
zu fast allen neonazistischen Gruppierungen und Parteien im In- und Ausland
aufzubauen. Kühnen wurde zwei Mal verurteilt. 1978 wegen Verwendung von
"Kennzeichen verfassungsrechtlicher Organisationen", 1979 wegen
"Volksverhetzung und Verbreitung von neofaschistischen
Propagandamaterialien". Insgesamt verbrachte Kühnen siebeneinhalb seiner 18
Jahre dauernden politischen Tätigkeit im Gefängnis.
VAPO übernahm Gruß
In Österreich wurde der "Kühnengruß"
von Neonazigruppen, die Anfang der 80-er Jahre eng mit der deutschen Szene
zusammenarbeiteten, übernommen, so auch von der Volkstreuen
Außerparlamentarischen Opposition (VAPO), Die vom österreichischen Neonazi
Gottfried Küssel 1986 gegründete Gruppe galt als eine der radikalsten und
einflussreichsten Neonazigruppierungen in Österreich. Küssel wurde 1993 zu
zehn Jahren Haft wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt.
"Südtiroler Freiheitskämpfern"
Die beiden
FPÖ-Generalsekretäre Herbert Kickl und Harald Vilimsky erklärten zu dem
neuen Foto von Strache, dass es sich bei dem abgebildeten Gruß mit drei
Fingern um jenen handle, der sei 1961 von "den Südtiroler
Freiheitskämpfern" verwendet worden sei. Dieser Gruß sei in "die
burschenschaftliche Tradition" aufgenommen worden und bei Südtiroler
Brauchtumsveranstaltungen und bei Kommersen "auch heute noch üblich",
hieß es.
Justizministerium alarmiert
Strafrechtlich dürfte das Foto keine
Folgen haben. Wie Christian Pilnacek, leitender Staatsanwalt in der Sektion
für Strafrechtsverfahren im Justizministerium, erläuterte, dürfte es
"unterhalb der Schwelle des Strafrechts" liegen. "Alleine aus der
Darstellung eines Grußes, ohne dass damit ein zusätzlicher Inhalt zum
Ausdruck gebracht wird, lässt sich nur schwer eine Strafbarkeit
konstruieren", sagte der Legist. Allenfalls wäre eine solche beim Hitlergruß
gegeben.
Ohne das Foto zu kennen, schloss Pilnacek auf Beschreibung dessen, was darauf zu sehen ist, ein Einschreiten der Staatsanwaltschaft eher aus. Es handle sich dabei offenbar um eine Geste, mit der die Allgemeinheit nicht unbedingt neonazistische Inhalte verbinde. Um gegen Strache vorzugehen, wäre es aber erforderlich, "dass dieser damit zum Ausdruck bringt, dass er das Gedankengut des Nationalsozialismus akzeptiert oder öffentlich anpreist", meinte Pilnacek.