Auch die Winterausrüstungspflicht für PKW kommt vermutlich erst später. Der ÖAMTC appelliert an die Autofahrer.
Mit 1. Jänner 2008 sollte sowohl die Winterausrüstungspflicht in Kraft treten, als auch Licht am Tag abgeschafft werden. Damit ein Gesetz aber formell in Kraft treten kann, bedarf es der Kundmachung im Bundesgesetzblatt. Bis Montagmittag ist das entsprechende Bundesgesetzblatt der 29. Kraftfahrgesetz-Novelle nicht veröffentlicht worden, hieß es in einer Aussendung des ÖAMTC.
Kundmachung erst am 2. Jänner 2008
"Deshalb ist anzunehmen,
dass die Kundmachung erst am ersten vollwertigen Arbeitstag, also am
Mittwoch, den 2. Jänner 2008 erfolgen wird", kritisierte Club-Jurist Martin
Hoffer. Theoretisch müssten Pkw-Lenker am Neujahrstag das Licht auf alle
Fälle noch einschalten, die Winterausrüstung wäre dagegen noch nicht
vorgeschrieben.
Appell
Trotz dieses Lapsus appellierte der ÖAMTC-Jurist an die
Kraftfahrer: Auch wenn die formelle Winterausrüstungspflicht noch nicht
gilt, sollte gerade bei winterlichen Fahrverhältnissen ein Kfz nur mit
Winterreifen bzw. Schneeketten benutzt werden. Der zweite Appell richtete
sich an die Exekutive, trotz der weiterhin geltenden "Licht am Tag"-Pflicht
nur dann einzuschreiten, wenn die Beleuchtung bei beeinträchtigter Sicht
nicht oder fehlerhaft verwendet wird.