Heinz-Christian Strache hat wegen in diesem Medium veröffentlichter Beiträge
- 16.09.2022, 09:38 Uhr, ein Artikel mit der Überschrift: "Anwältin von Philippa Strache: Schwere Eheverfehlungen",
- am 23.09.2022, 18:12 Uhr, ein Artikel mit der Überschrift: "Unglaublich: Strache hat sein uneheliches Kind selbst geoutet",
- am 30.01.2023, 00:00 Uhr, ein Artikel mit der Überschrift: "HC und Philippa Strache geheim geschieden" samt verlinktem Video,
- am 30.01.2023, 19:40 Uhr, ein Artikel mit der Überschrift: "So lief die geheime Strache Scheidung" samt Verlinkung zu weiteren Artikeln und einem Video,
- am 31.01.2023, 07:05 Uhr, ein Artikel mit der Überschrift: "HC will von Medien halbe Million kassieren" samt Verlinkung zu weiteren Artikeln,
- am 31.01.2023, 07:07 Uhr, ein Artikel mit der Überschrift: "Unglaublich: Er mietet Wohnung vis a-vis von IHR" samt Verlinkung zu einem Video und weiteren Artikeln,
unter anderem mit Inhalten aus dem Scheidungsverfahren hinsichtlich Sorgerecht und Unterhalt sowie hinsichtlich schwerer Eheverfehlungen des Antragstellers,
einen Antrag auf Entschädigung wegen des objektiven Tatbestandes der üblen Nachrede sowie Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches gemäß §§ 6 und 7 Mediengesetz gegen die Antragsgegnerin Oe24 GmbH als Medieninhaberin beim Landesgericht für Strafsachen Wien gestellt. Das Verfahren ist anhängig.
Landesgericht für Strafsachen Wien, Abteilung 092, am 07. März 2023