Zu Silvester maximal 6 Personen +++ keine Ausnahme der Ausgangsbeschränkung am 26. Dezember +++ Maskenpflicht im Freien auf stark frequentierten Plätzen
Am Freitag haben sich Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) via Videokonferenz mit den Landeshauptleuten beraten, um neue Corona-Verschärfungen zu diskutieren.
Im Fokus standen vor allem die Situation rund um die Weihnachtsfeiertage, so wie Silvester. Da die Neuinfektionsraten weiterhin viel zu hoch sind und Österreichs Spitäler weiterhin zu voll sind, braucht es neue Maßnahmen, um eine erneute Eskalation zu verhindern. Am Freitag einigten sich Bund und Länder schließlich auf neue Verschärfungen.
Ausgangsbeschränkung gilt nun am 26. Dezember doch
Am 24. und 25. Dezember fallen die abendliche Ausgangsbeschränkung und Treffen mit zehn Personen – unabhängig von Haushalten – sind erlaubt. Dafür gibt es doch keine Ausnahme für den 26. Dezember. An diesem Tag gilt die Ausgangsbeschränkung, wie gehabt, ab 20 Uhr.
Verschärfung zu Silvester: Maximal 6 Erwachsene aus 2 Haushalten
Ebenfalls fallen soll die Ausgangsbeschränkung an Silvester. Die Neuerung: Es sind doch nicht zehn Personen, sondern sechs Erwachsene und sechs Kinder aus nur zwei Haushalten erlaubt.
Maskenpflicht im Freien und im Job
Neu ist auch die Ausweitung der Maskenpflicht. Auch hier greift Österreich nun zu einer Maßnahme, die in anderen EU-Ländern bereits seit längerem gilt: Maskenpflicht im Freien. Allerdings wird das Tragen eines Mund-und-Nasenschutzes nur auf stark frequentierte Orte, wie zum Beispiel Einkaufsstraßen ausgedehnt. Damit soll vor allem auf den Shopping-Trudelin der Vorweihnachtszeit und nach den Feiertagen reagiert werden.
Die Ansteckungsgefahr im Freien sei zwar geringer, sind sich Experten einig, aber wenn viele Menschen eng an eng seien, steige sie auch draußen. Die Maskenpflicht im Freien an stark frequentierten Orten soll eben dieses Risiko verringern.
Aber auch an Arbeitsplätzen kommt die Maskenpflicht. Überall wo der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann, muss Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
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+++ Jetzt kommt Maskenpflicht im Freien
+++ Neue Runde Massentests ab Jänner
Neue Massentests im neuen Jahr geplant
Wie sämtliche andere Staaten auch, befürchten Kurz und Kogler sonst durch Familienfeiern und Silvesterpartys direkt in eine dritte Welle zu geraten. In Frankreich steigen die Neuinfektionen wieder – das Land hatte einen harten Lockdown, konnte die Zahlen weiter senken als Österreich – nach den leichten Lockerungen seit 28. November.
Neben Verschärfungen sollen daher auch neue „Massentests“ im neuen Jahr zum Einsatz kommen. Konkret soll nach dem 6. Jänner eine neue Runde stattfinden - konkret vom 8. bis 10. Jänner. In einzelnen Bundesländern wird es auch weitere Tage geben. Außerdem werden in sogenannten Hotspot-Bezirken, also Regionen mit einem gewissen Inzidenz-Wert, auch flächendeckende Testungen durchgeführt. Zudem werden Corona-Tests alls zwei Wochen für körpernahe Berufe Pflicht. Um welche Gruppen es sich dabei handelt, werde derzeit noch definiert.
Die neuen Maßnahmen-Überblick
- 24./25. Dezember - Treffen mit 10 Personen unabhängig von Haushalten erlaubt, Ausgangsbeschränkungen außer Kraft
- 26. Dezember - Ausgangsbeschränkungen gelten regulär ab 20 Uhr
- 31. Dezember - Treffen mit maximal 6 Erwachsenen & 6 Kindern erlaubt - aber nur aus zwei Haushalten, Ausgangsbeschränkungen außer Kraft
- Fokus auf Massentests: Neue Screenings vom 8. bis 10. Jänner 2021
- Verstärkt Massentests in Zukunft auch in Hotspot-Bezirken
- Verpflichtende Tests alle zwei Wochen in körpernahen Berufen
- Maskenpflicht im Freien auf stark frequentierten Plätzen und im Job (überall wo Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann)