Innenminister Günther Platter muss auch die Personalakten seiner Beamten "in der Regel" an den Untersuchungsausschuss übermitteln.
Zu diesem Schluss kommt ein von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer in Auftrag gegebenes Gutachten der Parlamentsdirektion. Der von Platter ins Treffen geführte Datenschutz steht der Herausgabe der Unterlagen demnach nicht entgegen: Die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen müssen zwar gewahrt werden - allerdings nicht vom Ministerium, sondern vom U-Ausschuss.
Akten müssen vorgelegt werden
SPÖ, Grüne, FPÖ und BZÖ
verlangen von Platter die Herausgabe aller Personalakten seines
Ministeriums, um der Frage nachzugehen, ob in der Zeit der schwarz-blauen
Koalition gezielt ÖVP-nahe Beamte bevorzugt wurden. Grundlage dafür ist die
Verfassung, konkret Artikel 53 über die Einsetzung von
Untersuchungsausschüssen. Dort heißt es ohne Einschränkungen: "Die Gerichte
und alle anderen Behörden sind verpflichtet, dem Ersuchen dieser Ausschüsse
um Beweiserhebungen Folge zu leisten; alle öffentlichen Ämter haben auf
Verlangen ihre Akten vorzulegen."
Platter und die ÖVP lehnen das ab, und bringen das "Grundrecht auf Datenschutz" (Par. 1 Datenschutzgesetz) dagegen in Stellung. Es steht ebenfalls im Verfassungsrang und regelt einen "Anspruch auf Geheimhaltung" von "personenbezogenen Daten", insbesondere zum Schutz des Privat- und Familienlebens. Beschränkungen dieses Geheimhaltungsanspruchs sind demnach "nur zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines anderen zulässig".
Ausschuss muss auf Datenschutz achten
Der Rechts- und
Legislativdienst der Parlamentsdirektion kommt nun zum Schluss, dass beide
Bestimmungen - Verfassung und Datenschutzgesetz - einander nicht
widersprechen, sondern ergänzen. Demnach muss das Innenministerium die
angeforderten Akten zwar an den Ausschuss übermitteln, dieser hat jedoch auf
die Einhaltung des Datenschutzes zu achten. "Die Wahrung von
Persönlichkeitsrechten (...) geht während der Durchführung eines
Untersuchungsausschusses (...) auf den Untersuchungsausschuss über", heißt
es im Gutachten.
Zur Begründung führen die Parlaments-Experten unter anderem den Prüfauftrag des U-Ausschusses an. Demnach soll untersucht werden, ob "bei der Vergabe von Posten ab dem Jahr 2000 der ÖVP nahe stehende Personen systematisch bevorzugt wurden". Das Innenministerium hätte daher laut Datenschutzgesetz eine "Interessensabwegung" vorzunehmen, zwischen dem öffentlichen Interesse an der Untersuchung und dem privaten Interesse an der Geheimhaltung personenbezogener Daten. Ausschlaggebend müsste allerdings die "besondere Wichtigkeit" der parlamentarischen Kontrolle sein, weshalb die angeforderten Personalakten "in der Regel" übermittelt werden müssten, heißt es in dem Gutachten.