Nach VfGH-Spruch

Regelung für Section Control repariert

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Nach dem Spruch des VfGH hat der Nationalrat nun eine gesetzliche Grundlage für die Section Control geschaffen.

Die Section Control kann wieder für Abstandsmessungen im Straßenverkehr eingesetzt werden. Der Nationalrat hat Donnerstagabend eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte vor einigen Wochen die mobilen Systeme zur Abstandsmessung für verfassungswidrig erklärt, da sie ohne gesetzliche Grundlage betrieben würden und in das Grundrecht auf Datenschutz eingriffen. Deshalb konnten seither keine Strafen aufgrund von Aufnahmen der Section Control verhängt werden.

Restriktive Datenverwendungs- und Löschungsbestimungen
Nunmehr hat der Nationalrat eine gesetzliche Absicherung vollzogen. Festgelegt wurde unter anderem, dass die Einsatzzwecke jenen der Geschwindigkeitsüberwachung durch Radarboxen entsprechen müssen. Vorgesehen sind zudem restriktive Datenverwendungs- und Löschungsbestimmungen, allerdings kann auch von vorne geknipst werden, was von Teilen der Opposition kritisiert wurde.

Alle technischen Maßnahmen, durch die Unbeteiligte auf Fotos unkenntlich gemacht werden könnten, müssen jedenfalls ergriffen werden. Medien dürfen Bildquellen der Section Control künftig im Einzellfall nützen, allerdings nur, wenn es um spezifische Verkehrs-bzw. Witterungsbedingungen geht. Eine Identifizierung von Fahrzeugen und Personen darf damit nicht verbunden sein.

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